Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Gesundheitsüberwachung
Ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Gesundheitsüberwachung wurde am 30. Juni 1997 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Das Programm wurde im Rahmen von Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit (1997-2001) verabschiedet und läuft vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2001. Durch das Programm soll ein System zur Überwachung der Gesundheit der Bevölkerung innerhalb der Gemeinschaft eingerichtet werden, das die Messung des Gesundheitszustandes sowie von Gesundheitstrends und -determinanten in der gesamten Gemeinschaft gestattet. Das System erleichtert die Planung, Überwachung und Bewertung von Gemeinschaftsprogrammen und Maßnahmen und vermittelt Mitgliedstaaten die entsprechenden Gesundheitsdaten, um Vergleiche anstellen und die einzelstaatlichen Gesundheitspolitiken unterstützen zu können. Die im Rahmen dieses Programms durchzuführenden Maßnahmen lassen sich in drei Kategorien unterteilen: - Festlegung von Indikatoren und Daten über die Gesundheit in der Gemeinschaft; - Entwicklung eines sich auf die Gesundheit erstreckenden Netzes für die gemeinsame Nutzung von Gesundheitsdaten; - Analysen und Berichterstattung. Das Programm, das der Teilnahme durch Drittländer (EFTA, die assoziierten Staaten von Mittel- und Osteuropa, Malta und Zypern) offen steht, verfügt für den Zeitraum von fünf Jahren über einen Etat von ECU 13,8 Mio.