Abschluß des Telekommunikationsabkommens der WTO
Die Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluß des Rats verabschiedet, der die Ergebnisse der Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) über grundlegende Telekommunikationsdienste im Namen der Gemeinschaft zum Abschluß bringt. Der Rat wird gebeten, das Vierte Protokoll für das Allgemeine Handelsabkommen im Bereich Dienstleistungen zu verabschieden, das im April 1997 in den WTO-Verhandlungen vereinbart wurde. Wenn dieses Protokoll am 1. Januar 1998 in Kraft tritt, wird es zur Liberalisierung grundlegender Telekommunikationsdienste in der ganzen Welt führen, was rund 90 % des Telekommunikationseinkommens betrifft. Das Protokoll muß vor dem 30. November 1997 unterzeichnet werden, um planmäßig in Kraft treten zu können. In diesem Fall müssen auch die einzelnen Mitgliedstaaten das Protokoll vor Ablauf der Frist unterzeichnen, da es Bereiche erfaßt, die nicht im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft liegen.