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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Kommission schlägt die Aufhebung der nationalen Verbote für genetisch veränderten Mais in Österreich, Italien und Luxemburg vor

Die Europäische Kommission schlägt die Verabschiedung von Maßnahmen vor, durch die Österreich, Italien und Luxemburg verpflichtet würden, ihre nationalen Beschränkungen oder Verbote hinsichtlich der Nutzung und/oder des Verkaufs von genetisch verändertem Mais auf ihrem Gebiet ...

Die Europäische Kommission schlägt die Verabschiedung von Maßnahmen vor, durch die Österreich, Italien und Luxemburg verpflichtet würden, ihre nationalen Beschränkungen oder Verbote hinsichtlich der Nutzung und/oder des Verkaufs von genetisch verändertem Mais auf ihrem Gebiet aufzuheben. Der Meinung dreier Wissenschaftlicher Ausschüsse folgend (Wissenschaftlicher Lebensmittelausschuß, Wissenschaftlicher Futtermittelausschuß und Wissenschaftlicher Ausschuß für Schädlingsbekämpfungsmittel), hat die Kommission beschlossen, Entschließungsentwürfe zu unterbreiten, laut denen die drei Mitgliedstaaten ihr Verbot für genetisch veränderten Mais aufheben müssen. Die Entschließungsentwürfe werden dem Regelungsausschuß unterbreitet, der im Rahmen der Richtlinie 90/220/EWG über die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (ABl. Nr. L 117 vom 8.5.1990) gegründet wurde. Im Rahmen dieser Entschließung hat die Kommission die Frage der Überwachung der Widerstandsfähigkeit von Insekten gegenüber Bt - einem in Mais enthaltenen Gen - sorgfältig untersucht. Das Gen hat die Wirkung einer geringen Dosis Antibiotika, wodurch die Pflanze weniger anfällig gegenüber Insekten wird. Es besteht jedoch das Risiko, daß geringe, aber kontinuierliche Mengen dieses Antibiotikums in diesen Insekten zu einer Widerstandsfähigkeit führt, die später zu Problemen führt. Die Kommission hat jedoch beschlossen, ihre Entschließung vom Dezember 1996 zu bestätigen, wodurch der Durchführung eines Plans zur Überwachung der Widerstandsfähigkeit von Insekten gegenüber Bt Priorität eingeräumt wird. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission, in Kürze eine überarbeitete Version der Richtlinie 90/220/EWG vorzuschlagen. Die Revision bezieht sich unter anderem auf die Etikettierung und die wissenschaftliche Auswertung, Komitologie und Überwachung.

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