Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern - Ausbildung durch Forschung
Die Europäische Kommission, GD XII, hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für FTE-Projekte im Rahmen des spezifischen Programms der Gemeinschaft im Bereich der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern (TMR) veröffentlicht. Die Ziele und Arbeiten im Bereich der Forschung , technologischen Entwicklung und Demonstration, auf die sich die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht, betrifft den folgenden Bereich des TMR-Arbeitsprogramms: - Aktionsbereich 3: Ausbildung durch Forschung. Teilnehmer an diesem Aktionsbereich sind auf der einen Seite Wissenschaftler - vor allem promovierte oder gleichwertig ausgebildete Wissenschaftler -, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes aus- oder fortbilden wollen, auf der anderen Seite Forschungsinstitute, die bereit sind, sie aufzunehmen. Teilnehmer an diesem Aktionsbereich erhalten die Bezeichnung "Marie Curie"-Stipendiaten. Die Wissenschaftler müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates oder eines an dem Programm beteiligten, sogenannten assoziierten Staates sein. Die Forschungsinstitute müssen eine Rechtspersönlichkeit und ihren Sitz in der Gemeinschaft oder in einem assoziierten Staat haben und für die Ausbildung durch Forschung sorgen können. Das Programm soll durch die Förderung der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern das wissenschaftliche Potential in der Gemeinschaft und in den assoziierten Staaten quantitativ und qualitativ steigern. Das Programm umfaßt alle Bereiche der Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Wirtschaftswissenschaften sowie der Sozial- und Geisteswissenschaften, die zur Verwirklichung der Ziele des Vierten Rahmenprogramms beitragen. Damit sich Initiative und Kreativität der Wissenschaftler bei der Konzipierung ihrer Projekte frei entfalten können, sind keinerlei Zielvorgaben oder besondere Prioritäten in den vom Programm erfaßten Berichten festegelegt. Ausschlaggebendes Kriterium bei der Bewertung und Auswahl der Projekte ist die wissenschaftliche Qualität. Das Auswahlverfahren berücksichtigt - unter Beibehaltung der wissenschaftlichen Qualität als ausschlaggebendes Kriterium - auch den Beitrag des Projekts zum wissenschaftlichen und technologischen Zusammenhalt und die Beteiligung der Industrie und der KMU (Wissenschaftler aus der Industrie, Industrieunternehmen als aufnehmende Einrichtungen oder industrierelevante Projekte). In diesem Zusammenhang werden besonders Ausbildungsmaßnahmen berücksichtigt, die auf den Umgang mit Veränderungen innerhalb der Unternehmen im Zusammenhang mit neuen Technologien gerichtet sind. Der Aktionsbereich 3 konzentriert sich vor allem auf die Ausbildung europäischer promovierter Wissenschaftler durch Forschung und durch die Förderung ihrer Mobilität. Für die Umsetzung dieses Aktionsbereichs sind drei Arten der Förderung vorgesehen: - Ausbildungsstipendien: Diese Stipendien sind für promovierte Wissenschaftler gedacht, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes bzw. des Landes ihres letzten Aufenthalts aus- oder fortbilden möchten. Die Gemeinschaftsförderung umfaßt einen Zuschuß für den Wissenschaftler und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts; sie wird bei promovierten Wissenschaftlern für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zwei Jahren und bei graduierten Wissenschaftlern für einen Zeitraum von sechs Monaten bis drei Jahren gewährt; - Rückkehrbeihilfen: Rückkehrbeihilfen sind Wissenschaftlern aus benachteiligten Regionen vorbehalten, die in eine benachteiligte Region ihres Herkunftslandes zurückkehren und dort Forschungen betreiben möchten sowie ein komplettes Stipendium für promovierte Wissenschaftler von mindestens zwei Jahren Dauer aus dem vorliegenden Programm erhalten haben oder mindestens 20 Monate lang ein Stipendium für promovierte Wissenschaftler aus dem Programm"Humankapital und Mobilität" erhalten haben. Die Gemeinschaftsförderung umfaßt einen Zuschuß für den Wissenschaftler und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts während eines Zeitraums von bis zu 12 Monaten; -Mobilitätszuschüsse für erfahrene Wissenschaftler: Diese Zuschüsse sind erfahrenen Wissenschaftlern vorbehalten, die sich in ein Forschungsteam in einer benachteiligten Region außerhalb ihres Herkunftslandes eingliedern möchten, um dort ihr Wissen und ihre Forschungserfahrung weiterzugeben. Antragsteller für diese Zuschüsse müssen eine mindestens achtjährige Vollzeittätigkeit als graduierte Wissenschaftler in der Forschung nachweisen können. Die Gemeinschaftsförderung umfaßt einen Zuschuß für den Wissenschaftler und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts während eines Zeitraums von drei Monaten bis zu einem Jahr.