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Kommission verabschiedet politischen Rahmen für Internetsicherheit

Am 8. Oktober 1997 hat die Kommission eine Kommunikation verabschiedet, die eine europäische Politik zur Gewährleistung des Vertrauens und der Sicherheit im Bereich der elektronischen Kommunikationen darlegt. Gegenwärtig werden offene Netze erschlossen, insbesondere das Inter...

Am 8. Oktober 1997 hat die Kommission eine Kommunikation verabschiedet, die eine europäische Politik zur Gewährleistung des Vertrauens und der Sicherheit im Bereich der elektronischen Kommunikationen darlegt. Gegenwärtig werden offene Netze erschlossen, insbesondere das Internet, die immer stärker zu Kommunikatonszwecken in der Gesellschaft genutzt werden - mit erheblichen Möglichkeiten für die Ausübung von Transaktionen (elektronischer Handel), das Verschicken persönlicher Kommunikationen mittels E-mail, sowie für die Organisation öffentlicher Dienstleistungen, wie z. B. öffentliche Ausschreibungen. Da es sich bei diesen Netzen um offene Netze handelt, ist die Kommunikation unsicher, und Nachrichten können abgefangen oder sogar manipuliert werden, die Gültigkeit von Dokumenten kann abgelehnt und private Daten können unerlaubt gesammelt werden. Es besteht das Risiko, daß die den Unternehmen durch das Internet verschaffte größere Effizienz verlorengeht, falls es nicht gelingt, entsprechende Sicherheitsstrukturen einzuführen, die gewährleisten, daß die Nutzer dem Medium Vertrauen schenken. Zwei Technologien - digitale Unterschriften und Verschlüsselung - sind als bedeutende Mittel zur Verbesserung der Sicherheit in Erscheinung getreten. Die Kommission möchte sicherstellen, daß solche Technologien nicht stückweise entwickelt werden, was zur Unvereinbarkeit zwischen Mitgliedstaaten führen würde oder, daß die Entwicklung der Regeln außerhalb Europas nicht stattfindet und diese anschließend international auferlegt werden. Um dies zu verhindern, ist es von großer Wichtigkeit, daß in ganz Europa eine umfassende Debatte stattfindet. Die zweite von der Kommission vorhergesehene Gefahr bei der stückweisen Entwicklung der Verschlüsselungstechnologien ist der rechtliche Aspekt. Erstens, falls digitale Unterschriften die gleiche Rechtskraft wie handgeschriebene Unterschriften erlangen sollen, dann müssen sie international anerkannt werden. Zweitens befürchten Vollzugsorgane und Polizeibehörden, daß die unregulierte Entwicklung von Verschlüsselungstechnologien ihre Fähigkeiten zur Verbrechensbekämpfung verringert, insbesondere was den internationalen Betrug und Schmuggel betrifft. Die Kommission macht den Vorschlag, im Anschluß an Beratungen auf der Grundlage der Kommunikation eine Anzahl von Maßnahmen einzuführen. Dazu gehören: - Ein Gemeinschaftsrahmen für digitale Unterschriften, der in der ersten Jahreshälfte 1998 eingeführt wird; - Gemeinsame europäische Beglaubigungsbestimmungen für Befugnisse Dritter, die elektronische Geschäfte bestätigen; - Änderungen der einzelstaatlichen Rechtssysteme zur Gewährleistung der Anerkennung digitaler Unterschriften; - Entwicklung gemeinschaftlicher Standpunkte für internationalen Dialogbetrieb; - Gewährleistung, daß jegliche nationalen Beschränkungen der Verschlüsselung mit europäischer Gesetzgebung im Einklang stehen; - Übernahme der Verordnung über duale Nutzung in ihren Aspekten betreffend den Handel mit Schlüsselprodukten; - Verstärkung der Zusammenarbeit der Polizeikräfte auf internationaler und europäischer Ebene; - Abschluß internationaler Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern; - Förderung der Entwicklung übereinstimmender Normen; - Schaffung eines gemeinschaftlichen Programms für die Entwicklung von Gesamtstrategien für die Sicherheit elektronischer Kommunikation; - Innerhalb des Fünften FTE-Rahmenprogramms wird eine Schlüsselmaßnahme über elektronischen Handel vorgeschlagen; - Bis Ende 1997 ist ein europäisches Internetforum einzurichten, das als ein Mittel zur Information und zum Informationsaustausch dienen soll. Anfang 1998 wird eine Anhörung über digitale Unterschriften und Verschlüsselung organisiert, um weitgehende Beratungen über die Kommunikation zu gewährleisten. An der Anhörung sind Vertreter von Regierungen, der Industrie und Verbraucherverbänden beteiligt.

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