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EU-Argentinien-Kooperationsabkommen über Kernenergie

An 29. Oktober 1997 trat das im Juni 1996 unterzeichnete Abkommen über Kooperation im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Gemeinschaft (Euratom) und Argentinien in Kraft. Dieses Abkommen soll die Kooperation zwischen der Gemeinschaft und ...

An 29. Oktober 1997 trat das im Juni 1996 unterzeichnete Abkommen über Kooperation im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Gemeinschaft (Euratom) und Argentinien in Kraft. Dieses Abkommen soll die Kooperation zwischen der Gemeinschaft und Argentinien auf der Basis der gegenseitigen Unterstützung und zum gegenseitigen Nutzen fördern. Nachfolgende Gebiete fallen unter dieses Abkommen: - Reaktorsicherheits-Forschung; - Handhabung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen; - Strahlenschutz; - Stillegung von Kernanlagen; - Kontrollierte Kernfusion; - Forschung auf dem Gebiet der Anwendungsmöglichkeiten der Kerntechnik in der Landwirtschaft, der Medizin und der Industrie; - Sicherheitsmaßnahmen; - Erforschung der Wechselwirkungen zwischen Kernenergie und Umwelt; - Andere, zwischen den Partner vereinbarte Gebiete von gemeinsamem Interesse. Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Argentinien bzw. zwischen Personen und Organisationen in ihrem Hoheitsgebiet wird durch Teilnahme an den Forschungsaktivitäten des jeweils anderen Partners realisiert. Zu den anderen Aktivitäten zählen der Austausch technischer Informationen, der Austausch von Labormitarbeitern, Proben, Mustern und Ausrüstungen für Versuchszwecke und gemeinsame Teilnahme an Studienprojekten. Die Kosten für die gemeinsamen Aktionen werden im allgemeinen durch den Partner getragen, bei dem sie entstehen. Aktionen aufgrund dieses Abkommens werden im Rahmen regelmäßiger Besprechungen der Partner geprüft. Die erste solche Besprechung fand am 29. Oktober 1997 statt. Dabei trafen sich Kommissarin Edith Cresson und Herr Juan Carlos del Bello, der argentinische Staatssekretär für Wissenschaft und Technologie zur Feier des Inkrafttretens des Abkommens in Brüssel. Das Abkommen gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren und kann danach verlängert oder erneuert werden.

Länder

Argentinien