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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Abkommen über die Beschaffung im Telekommunikationssektor zwischen der EU und der Republik Korea

Die Europäische Union hat mit der Republik Korea zwei Abkommen über die Beschaffung im Telekommunikationssektor abgeschlossen: ein Abkommen über die Beschaffung im Telekommunikationssektor und ein Abkommen in Form eines Memorandums über die Beschaffung durch private Betreiber ...

Die Europäische Union hat mit der Republik Korea zwei Abkommen über die Beschaffung im Telekommunikationssektor abgeschlossen: ein Abkommen über die Beschaffung im Telekommunikationssektor und ein Abkommen in Form eines Memorandums über die Beschaffung durch private Betreiber von Telekommunikationsdiensten. Ziel des Abkommens über die Beschaffung im Telekommunikationssektor, das am 1. November 1997 in Kraft trat, ist die Sicherstellung eines gegenseitigen, transparenten und nichtdiskriminierenden Zugangs der Lieferanten und Dienstleistungserbringer der EU und Koreas zu der Beschaffung von Waren und Nebendienstleistungen durch benannte Betreiber von Telekommunikationsdiensten. Das zusätzliche Memorandum, das ebenfalls am 1. November in Kraft trat, betrifft die Beschaffung durch private Betreiber von Telekommunikationsdiensten.

Länder

Südkorea

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