Schutz der Arbeitnehmer vor BSE
Die Europäische Kommission hat auf Initiative von Herrn Padraig Flynn, des für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (einschließlich öffentliche Gesundheitsfragen) zuständigen Kommissionsmitglieds, eine Richtlinie zur Verstärkung der Vorschriften für die Sicherheit von Arbeitnehmern in bezug auf den Kontakt mit bovinen spongiformen Enzephalopathien (BSE) und anderen transmissiblen spongiformen Enzephalopatien (TSE) gebilligt. Die Richtlinie verstärkt die bestehenden Bestimmungen der Richtlinie 90/679/EWG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Risiken, die durch den Kontakt mit biologischen Erregern am Arbeitsplatz entstehen. Den Anlaß zu dem Beschluß, die Richtlinie zu verstärken, gaben die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse (veröffentlicht am 2. Oktober 1997 in der Zeitschrift "Nature"), die den BSE-Erreger mit der neuen Art der Creutzfeldt-Jacob-Krankheit (CJK), die bei Menschen festgestellt wurde, in Verbindung bringen. Diese neuen Ergebnisse haben den überzeugenden Nachweis erbracht, daß die bestehenden Empfehlungen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen eine mögliche berufsbedingte Übertragung von transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) und insbesondere von BSE verstärkt werden sollten. Die Richtlinie gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich der in besonders hohem Maße Betroffenen, wie Farmer, Schlachtausarbeiter und Laborpathologen.