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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Entwurf eines Kooperationsabkommens zwischen der EU und Mexiko

Die Europäische Kommission und die mexikanische Regierung haben ein Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit vereinbart. Die Kommission hat vor kurzem einen Vorschlag für einen Ratsbeschluß betreffend den Abschluß des Abkommens i...

Die Europäische Kommission und die mexikanische Regierung haben ein Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit vereinbart. Die Kommission hat vor kurzem einen Vorschlag für einen Ratsbeschluß betreffend den Abschluß des Abkommens im Namen der Gemeinschaft veröffentlicht. Der Abkommensentwurf soll die bestehenden Beziehungen zwischen den Parteien auf Grundlage von Gegenseitigkeit und gemeinsamem Interesse stärken. Er wird den politischen Dialog institutionalisieren und die kommerziellen und wirtschaftlichen Beziehungen durch die Liberalisierung des Handels im Einklang mit WTO-Regeln stärken. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit in den folgenden Bereichen erweitert werden: Industrie, Investment und Finanzdienste, Informationsgesellschaft, KMU, Bergbau, Zoll, Landwirtschaft, Energie, Verkehr, Touristik, Bekämpfung des Drogenhandels, allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, soziale Angelegenheiten, Menschenrechte und Gesundheit. Die von dem Abkommen erfaßten Bereiche können mit Einverständnis beider Parteien erweitert oder ergänzt werden. Im Bereich der wissenschaftlichen und technologischen Kooperation zielen die Aktivitäten darauf ab, den Austausch von Informationen und Know-how in bezug auf Wissenschaft und Technologie anzuregen und dauerhafte Beziehungen zwischen den Wissenschaftlern der beiden Parteien sowie die Ausbildung zu fördern. Die Kooperation wird in Form von gemeinsamen Forschungsprojekten, Austauschen, Tagungen und Ausbildung von Wissenschaftlern erfolgen und für eine maximale Verbreitung der Forschungsergebnisse sorgen. Ein sektorales Abkommen im Bereich der wissenschaftlichen und technologischen Kooperation, ähnlich denen, die die EU mit anderen Ländern geschlossen hat, kann zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden, wenn dies von den beiden Parteien als angemessen erachtet wird. Die Durchführung des Abkommens wird auf Ministerebene von einem Gemischten Rat und auf offizieller Ebene von einem Gemischten Ausschuß überwacht. Sie bestehen aus Vertretern der Mitglieder des Rates und der Europäischen Kommission einerseits und aus Vertretern der Regierung Mexikos andererseits. Damit die Kooperation in bezug auf den Handel und handelsbezogene Fragen, die von diesem Abkommen abgedeckt werden, so früh wie möglich beginnen kann, haben die Kommission und die mexikanische Regierung ein Interimabkommen vereinbart. Dieses ist nach seinem Abschluß bis zum Inkrafttreten des vollständigen Abkommens gültig. Beide Abkommen müssen vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor der Rat sie im Namen der Gemeinschaft offiziell verabschiedet. Dieses Verfahren wird voraussichtlich mehrere Monate dauern.

Länder

Mexiko