Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-28

Article available in the following languages:

Sicherstellung eines Binnenmarkts mit Dienstleistungen für die Informationsgesellschaft

Herr Mario Monti, Europäischer Kommissar für den Binnenmarkt, hat die politische Einigung begrüßt, die von Binnenmarktministern über die geplante Richtlinie in Bezug auf einen Transparenzmechanismus für Dienstleistungen der Informationsgesellschaft erzielt wurde. Die geplante...

Herr Mario Monti, Europäischer Kommissar für den Binnenmarkt, hat die politische Einigung begrüßt, die von Binnenmarktministern über die geplante Richtlinie in Bezug auf einen Transparenzmechanismus für Dienstleistungen der Informationsgesellschaft erzielt wurde. Die geplante Richtlinie würde die Konzipierung einzelstaatlicher Vorschriften über die freie Bewegung der Dienstleistungen der Informationsgesellschaft betreffen, die der Kommission gemeldet werden müssen. Der Meldung würde sich eine 'Stillstandsperiode' von drei Monaten anschließen, damit die Kommission, die Mitgliedstaaten und Interessenten zu den konzipierten Vorschriften Stellung nehmen und ggf. Änderungen vorschlagen können. Hauptziel des Vorschlags ist es sicherzustellen, daß der Binnenmarkt nicht fragmentiert wird und sich keine ordnungspolitischen Hindernisse ergeben. "Die vorläufige Gutheißung dieses Konzepts stellt einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur Schaffung eines angemessenen legislativen Rahmens für die Informationsgesellschaft in Europa dar", kommentierte Herr Monti. "Die vorgeschlagene Richtlinie würde dazu beitragen, einen echt grenzfreien Binnenmarkt für Dienstleistungen an die Informationsgesellschaft sicherzustellen, ohne den zahlreiche Dienstleistungen einfach nicht tragbar wären. Gleichzeitig würden die Mitgliedstaaten dadurch Gelegenheit erhalten, auf einzelstaatlicher Ebene gemäß ihren eigenen Traditionen und Prioritäten Gesetze zu erlassen, ohne die Auferlegung harmonisierter Vorschriften auf EU-Ebene. Dadurch würde das Meldungsverfahren in der Tat den Gedankenaustausch zwischen Mitgliedstaaten anregen, das Risiko herabsetzen, daß einzelne Staaten divergierende Maßnahmen verfolgen und dadurch Unbeständigkeiten vermeiden helfen, die anderenfalls die Wirksamkeit einzelstaatlicher Maßnahmen unterminieren würden." In dem Konzept wird berücksichtigt, daß die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft weder unter die Rubrik Sendungen noch Telekommunikationsdienste fallen und daher nicht in die bestehenden unangemessenen Vorschriften für Telekommunikationen bzw. Sendungen eingeordnet werden sollten. In dem Konzept sind Dienstleistungen der Informationsgesellschaft' als alle bestehenden oder neuen Arten von Dienstleistungen definiert, die auf Distanz geliefert werden, d.h. auf elektronischem Wege und auf individuelle Aufforderung durch einen Dienstleistungsempfänger. Diese Definition von Dienstleistung' würde beispielsweise fachmännische Online-Dienste umfassen (wie u.a. Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Börsenmakler, Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Reisebüros), interaktive Unterhaltung (wie u.a. Video auf Abruf, Online-Videospiele, virtuelle Museumsbesuche), Online-Informationen (wie u.a. elektronische Bibliotheken und Zeitungen, finanztechnische Informationen), virtuelle Verkaufszentren und Fernunterricht.