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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Programm INFO2000 - Multimedia-Rechte

Die Europäische Kommission, GD XIII, hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Pilot- oder Forschungsprojekte mit der Zielsetzung der Verbesserung der Bedingungen für den Handel mit Multimedia-Rechten in der Union veröffentlicht. Der im Rahmen des gemeinschaft...

Die Europäische Kommission, GD XIII, hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Pilot- oder Forschungsprojekte mit der Zielsetzung der Verbesserung der Bedingungen für den Handel mit Multimedia-Rechten in der Union veröffentlicht. Der im Rahmen des gemeinschaftlichen Programms INFO2000 veröffentlichte Aufruf soll zur Förderung der Entwicklung und Benutzung von Multimedia-Inhalten-Handel durch effektivere und effizientere Mechanismen für die Verfahren zur Abklärung von Multimedia-Rechten zwischen den Inhabern der Rechte und den Multimedia-Produzenten beitragen. Abklärung von Multimedia-Rechten im Sinne des Aufrufs ist der Prozeß, durch den Multimedia-Produzenten nach Komponenten suchen, die Rechtslage klären und sich bei den Inhabern der Rechte (oder ihren Vertretern) um die Rechte für die beabsichtigte Verwendung der Komponenten in einem Multimedia-Produkt bemühen. Systeme für die Abklärung von Multimedia-Rechten (MMRCS-Multimedia Rights Clearance Systems) bieten in der Regel folgendes: - digitale Speicherung von Komponenten und Komponentenbeschreibungen; - komponentenbezogene Rechnerfunktionen; - Durchsicht von Komponenten; - zuverlässige Angaben zur Rechts-und Lizenzlage; - Unterstützung für verschieden Vertragsformen; - sichere Komponentenlieferung; - Unterstützung für vielfältige Zahlungs- und Sicherheitsmechanismen; - Integration in Umgebungen für das Management, die Produktion und die Nutzung von Informationsgütern. Die Vorschläge können sich mit einem oder mehreren der folgenden Bereiche beschäftigen: Text (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Manuskripte usw.), stehende Bilder (Photos, Graphiken, Gemälde, Karten, Architektur, Skulpturen usw.), bewegte Bilder (Video, Animation, Spezialeffekte, Pantomime, Choreographie, Film usw.), und Audio (Musik, Toneffekte, Tonauszeichnungen, MIDI, Erzählung, Off-Ton im Film usw.). Besonders begrüßt werden Vorschläge für Projekte, die die Integration und Interoperabilität spezieller verteilter Abklärungsdienste auf europäischer Ebene fördern oder der Verwendung von Komponenten aus Beständen des öffentlichen Sektors auf europäischer Ebene dienen. Vom Ansatz her kann eine Integration innerhalb eines Sektors (z. B. Text, also Integration von Sammlungen textbasierter Komponenten aus Europa) oder aber eine bereichsübergreifende Integration (z. B. von Sammlungen von Text-, Bild- und Tonkomponenten aus mehreren Mitgliedstaaten) angestrebt werden. Hinter den Vorschlägen sollten die einschlägigen europäischen Verbände stehen; die Benutzer sollten wesentlich beteiligt sein, und es wird ein Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele der Politik im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft erwartet: neue Beschäftigungsmöglichkeiten, lebenslanges Lernen, effizienter, transparenter und bürgernaher Staat, Demokratie, sozialer Zusammenhalt, regionaler Zusammenhalt, kulturelle und sprachliche Vielfalt. Besonders begrüßt werden Vorschläge, bei denen es um die Lösung KMU-spezifischer Probleme geht. Die Projekte können folgendes zum Inhalt machen: Machbarkeitsstudien, Entwicklung von Prototypen, Entwicklung von Normen, Entwicklung und Bewertung von Pilotsystemen, Sensibilisierungsmaßnahmen sowie sonstige Tätigkeiten oder Kombinationen davon, je nach Einzelbereich und Entwicklungsgegenstand. Teilnehmen können in erster Linie diejenigen Einrichtungen aus dem öffentlichen und privaten Sektor, die in der Übertragungskette im Besitz der Rechte sind. Bei der Gemeinschaftsförderung werden die tatsächlich angefallenen Kosten zugrunde gelegt, in der Regel die Arbeits- und Reisekosten über einen Zeitraum von zwei Jahren. Übernommen werden bis zu 50% dieser Kosten, höchstens jedoch 250.000 ECU je Projekt. Die Gemeinschaftsförderung aus diesem Programm ist nicht kumulierbar mit Zahlungen aus anderen Gemeinschaftsprogrammen oder Quellen für dasselbe Projekt. Für diesen Aufruf sind vorläufig Fördermittel von 2,2 Mio. ECU vorgesehen. Dieser Aufruf zu Vorschlägen ist offen für Einrichtungen aus dem öffentlichen und privaten Sektor mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Alle Projekte müssen grenzübergreifend ausgerichtet sein, es müssen also voneinander unhängige Partner aus verschiedenen Ländern zusammenarbeiten. Nähere Auskünfte zu diesem Aufruf und den Bedingungen für die Einreichung von Vorschlägen erteilt: Europäische Kommission GD XIII - Telekommunikation, Informationsmarkt und Nutzung der Forschungsergebnisse Zentralbüro INFO2000 GD XIII-E EUFO 1179 L-2920 Luxemburg Fax +352-401162234 E-mail: info2000@echo.lu Außerdem finden sich nützliche Dokumente auf dem WWW-Server I'M Europe unter: http://www2.echo.lu/info2000/infohome.html(öffnet in neuem Fenster) Auf diesem Server befindet sich außerdem eine Einrichtung zur Partnersuche, auf der interessierte Organisationen potentielle Projekte skizzieren oder ihre Bereitschaft zur Mitarbeit an derartigen Projekten kundtun können. Außerdem sind nützliche Informationen zu den FTE-Projekten der EU zu finden, die sich mit elektronischem Urheberrechts-Verwaltungssystemen beschäftigen. Die Vorschläge für diesen Aufruf sind per Einschreiben oder Kurierdienst an die angegebene Dienststelle der Kommission oder ein Kommissionsbüro in der Gemeinschaft zu übermitteln.