Durchführung des Aktionsplans für Innovation
Die Europäische Kommission hat am 14. Januar 1998 einen Bericht über die Durchführung des ersten Aktionsplans für Innovation in Europa verabschiedet. Dieser wurde auf einen Vorschlag von Kommssionsmitglied Frau Edith Cresson verabschiedet und umreißt den bei der Durchführung des Aktionsplans im ersten Jahr seiner Laufzeit erzielten Fortschritt und seine anschließende Bestätigung durch den Europäischen Rat von Dublin im Dezember 1996. Im Laufe des Jahres 1997 war die Durchführung des Aktionsplans für Innovation eine Priorität für die Kommission im Hinblick auf die Bedeutung, die der Forschung, Innovation und dem unternehmerischen Handeln beim Abbau der Arbeitslosigkeit zukommt. Da sich die Staats- und Regierungschefs der EU darauf konzentrieren, wie jüngst der Europäische Rat von Luxemburg im November und Dezember 1997, wird die Durchführung des Aktionsplans 1998 eine der größten Prioritäten der Kommission bleiben. 1997 standen fünf Hauptbereiche im Mittelpunkt der Durchführung des Aktionsplans: - Der Schutz geistigen Eigentums: Die Kommission hat ein Grünbuch über Patente verabschiedet, das zu konkreten Vorschlägen für die Verbesserung der Wirksamkeit des Systems führen sollte. Außerdem hat die Kommison Vorschläge für den Schutz biologischer Erfindungen und bezüglich der Autorenrechte in der Informationsgesellschaft vorgebracht; - Die Finanzierung der Innovation: Die Mobilisierung privaten Kapitals zur Hilfe innovativer Firmen war Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit. Das Pilotprojekt I-TEC wurde lanciert, um Risikokapitalgeber zur Investition in die Frühphasen der innovativen Projekte zu ermutigen. Für die Jahre 1998 und 1999 werden umfangreiche Mittel zugunsten der Innovationsfinanzierung durch die Europäische Investitionsbank und das Budget der Gemeinschaft bereitgestellt; - Rechtliche Rahmenbedingungen und Verwaltungsvereinfachung: Die Kommission hat die Task Force BEST (Vereinfachung der Unternehmensumwelt) eingerichtet, um Vorschläge für die Vereinfachung der administrativen Verfahren zu formulieren. Außerdem entwickelt die Kommission neue Organisationsformen für gemeinsame Forschungsaktivitäten, wie den Status für europäische Unternehmen und EEIGs (Europäische Wirtschaftliche Interessensvereiinigung); - Allgemeine und berufliche Bildung: Es wurden neue Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und zur besseren Nutzung der Informationstechnologien eingeführt. Außerdem wurden eine Anzahl von Pilotprojekten zur Stärkung der Innovationskultur lanciert; - Die Ausrichtung der Forschung auf Innovation: Bei der Vorbereitung des Fünften FTE-Rahmenprogramms hat sich die Kommission auf diese Priorität, die Innovation in alle thematischen Programme zu integrieren, konzentriert. Außerdem hat sie Vorkehrungen getroffen, um einen breiteren Zugang zu den Kompetenzen und Ergebnissen der Gemeinsamen Forschungsstelle zu eröffnen. Darüberhinaus wird 1998 die Betonung auf folgende Maßnahmen gelegt: - Mobilisierung der Mitgliedstaaten und der Beteiligten für die Innovation; - Begünstigung des Entstehens, der Entwicklung und des Wachstums von Unternehmen, vor allem durch Nutzung neuer Technologien; - Begünstigung neuer Formen der Produktion und des Vertriebes; - Hilfe bei der Förderung innovationsuntersützender Berufe, vor allem durch Ausbildungsmaßnahmen; - Die Vereinfachung der Zusammenschaltung, falls erforderlich, die Einrichtung von Innovationsnetzen.