Entscheidung der Welthandelsorganisation zugunsten der EU-Stellung gegenüber Hormonen
Die Welthandelsorganisation hat zugunsten der EU-Argumente für ein Verbot der Benutzung von Hormonen für wachstumsfördernde Zwecke entschieden. Das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation machte zwei der drei Hauptschlußfolgerungen eines früheren Gremiums rückgängig, das das Verbot der EU für Fleisch von hormonell behandelten Rindern erörtert hatte. Die Entscheidung wurde von der Kommission als ein Sieg für europäische Verbraucher begrüßt. Darüber hinaus sollte sie nach Meinung der Kommission das Vertrauen in das Streitregelungsverfahren der WHO stärken. Das Gremium entschied, daß die EU-Mitgliedstaaten das Recht hätten, ein höheres Gesundheitsschutzniveau für ihre Verbraucher festzulegen als das durch internationale Normen festgelegte. Außerdem entschied es, daß das Verbot nicht von anderen EU-Politiken über den Gesundheitsschutz abwich. Das Berufungsgremium bestätigte allerdings die Ansicht des früheren Gremiums, daß die Risikobewertung, auf die die EU ihr Verbot stützte, sich nicht spezifisch auf Rückstände in Fleisch von hormonell behandelten Rindern konzentrierte. Die Kommission hat die Entscheidung der WHO begrüßt und wird jetzt untersuchen, wie die EU dieser Entscheidung entsprechen kann. Vor allem wird sie die Durchführung einer neuen Risikobewertung in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Entscheidung in Betracht ziehen.