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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Schutz der Privatsphäre im Internet

Auf Anregung von Herrn Mario Monti, dem für den Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen zuständigen Kommissar, erwartet die Europäische Kommission jetzt ein Mandat des Ministerrats für Verhandlungen im Europarat über die Verfassung von "Richtlinien zum Schutz des Einzelnen hins...

Auf Anregung von Herrn Mario Monti, dem für den Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen zuständigen Kommissar, erwartet die Europäische Kommission jetzt ein Mandat des Ministerrats für Verhandlungen im Europarat über die Verfassung von "Richtlinien zum Schutz des Einzelnen hinsichtlich der Erfassung und Verarbeitung von persönlichen Daten über die Informationsautobahnen". Die vom Europarat ausgesprochenen Richtlinien sind zwar unverbindlich, jedoch sind alle Mitgliedsländer gehalten, ihre Anwendung durch Unternehmen, Benutzer und Behörden zu gewährleisten. Kommissar Monti betonte die soziale und wirtschaftliche Bedeutung dieser Richtlinien und die Notwendigkeit der Gewährleistung ihrer Verträglichkeit mit EU-Richtlinien. In der Europäischen Union gewährleisten die Richtlinie 95/46/EG über den Schutz des Einzelnen hinsichtlich der Verarbeitung persönlicher Daten und der freien Verfügung über solche Daten und die Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre auf dem Telekommunikationssektor bereits eine umfassenden Schutz. Die Kommission will erreichen, daß die vom Europarat begonnene Arbeit auf diesem Gebiet einen vergleichbaren Schutz gewährleistet und die Durchführung der Richtlinien nicht behindert. Bei der Arbeit mit den zuständigen Organen des Europarats wird die Kommission nachfolgenden Bereichen besondere Aufmerksamkeit schenken: - Die spezifischen Risiken des Einzelnen hinsichtlich seines Rechts auf sein Privatleben und den Schutz seiner persönlichen Daten aufgrund der Nutzungsmöglichkeiten im Internet; - Anwendung des "Zweckprinzips" (d.h. wer will welche Daten nutzen, und warum); - Anwendung des Grundsatzes, daß persönliche Daten so wenig wie möglich genutzt werden sollten; - Praktische Durchsetzung des Rechts des Einzelnen auf Information über die Verarbeitung von Daten über die eigene Person sowie des Rechts auf Einspruch gegen eine solche Verarbeitung; - Bedingungen für die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte aus Gründen der nationalen Sicherheit oder bei der Bekämpfung von Verbrechen; - Bedingungen für die Verwendung von Daten für Direkt-Marketing; - Die Frage grenzüberschreitender Datenströme; - Durchführungsmaßnahmen.