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Kommissionsvorschlag zur Beantwortung des Grünbuchs der USA-Regierung über die Regelung des Internets

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Antwort der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf das vor kurzem bekanntgemachte Grünbuch der USA-Regierung über die Regelung des Internets unterbreitet. Die Kommission bringt ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, daß das USA-...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Antwort der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf das vor kurzem bekanntgemachte Grünbuch der USA-Regierung über die Regelung des Internets unterbreitet. Die Kommission bringt ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, daß das USA-Grünbuch die Notwendigkeit eines internationalen Vorgehens weitgehend unberücksichtigt läßt. Sie befürchtet, daß bei Realisierung der USA-Vorschläge die Regelung des Internets de facto eine Sache der USA-Regierung wird. Ziel der Kommission ist die Gewährleistung, daß der Prozeß der Entwicklung der Regeln für das Internet die Belange aller Länder und die Interessen des privaten Sektors berücksichtigt. Die Kommission identifiziert drei Schlüsselgebiete im Grünbuch der USA-Regierung als mit der europäischen Auffassung unvereinbar. Die Regelung dieser drei Schlüsselgebiete ist für eine effiziente Funktion des Netzes auf globaler Basis unabdingbar, und die Kommission verlangt hier die internationale Regelung. Es handelt sich um folgende drei Gebiete: - Zuteilung von Blöcken von numerischen Adressen zu einzelstaatlichen Registern; - Festlegung der Grundsätze des Systems der Gebietsbezeichnungen und der Schaffung neuer Bezeichnungen für Obergebiete; - Regeln für die Zuordnung der großen Anzahl von Parametern für die Internet-Leitwegprozeduren. In ihrem Antwortvorschlag verlangt die Kommission Schritte zur Gewährleistung, daß europäische Regierungen und die Industrie - die Benutzer einbezogen - auf allen Ebenen des Entwicklungsprozesses beteiligt werden. Insbesondere ist die Kommission darüber besorgt, daß das USA-Grünbuch keine Hinweise auf die freiwilligen Maßnahmen zur Regelung dieses Gebiets erkennen läßt. So wurden 1997 beispielsweise durch den Internationalen Ad-Hoc-Ausschuß wesentliche Fortschritte bei der Regelung der Gebietsbezeichnungen erzielt, und inzwischen haben sich bereits 88 Register dem System angeschlossen.