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TEN-TELECOM - Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für Projekte für allgemeine Dienste und Anwendungen

Die europäische Kommission, GD XIII, hat eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für Projekte von gemeinsamem Interesse auf dem Gebiet der transeuropäischen Telekommunikationsnetze (TEN-TELECOM) bekanntgemacht. Die Aufforderung bezieht sich auf Projekte für allgeme...

Die europäische Kommission, GD XIII, hat eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für Projekte von gemeinsamem Interesse auf dem Gebiet der transeuropäischen Telekommunikationsnetze (TEN-TELECOM) bekanntgemacht. Die Aufforderung bezieht sich auf Projekte für allgemeine Dienste und Anwendungen. Organisationen oder Konsortien werden aufgefordert, Vorschläge auf den nachfolgenden Gebieten zu unterbreiten, die im 1998er TEN-TELECOM-Arbeitsprogramm auf geführt sind. Diese Vorschläge sollen je nach den Anforderungen eine Durchführbarkeitsstudie (kommerzielle Validierungsphase) und eine Markteinsatzphase (Bau und Inbetriebnahme) einbeziehen. Vorschläge müssen in einen der nachfolgenden Sektoren fallen, die auf den Vorschlägen zu vermerken sind: - TI 1: Transeuropäische allgemeine Dienste; - TI 2.1: Transeuropäische Telekommunikationsnetze für Erziehung und Berufsbildung; - TI 2.2:Transeuropäische Telekommunikationsnetze für den Zugang zu Europas kulturellem Erbe; - TI 2.3:Transeuropäische Telekommunikationsanwendungen und -dienste für KMU; - TI 2.4: Transeuropäische Telekommuniationsnetze für Verkehr und Mobilität; - TI 2.5: Transeuropäische Telekommunikationsnetze für den Umwelt- und Katastropheneinsatz; - TI 2.6: Transeuropäische Telekommunikationsnetze für das Gesundheitswesen; - TI 2.7: Transeuropäische städtische und regionale Informationsnetze (zur Integration vorhergegangener Projekte). Aufgrund dieser Aufforderung ausgewählte Projekte werden gemäß der Finanzvorschrift für Transeuropäische Netze (TEN) finanziert. Diese Vorschrift enthält die allgemeinen Regeln für die Finanzierung aller TEN-Projekte. Finanzierung kann in Form von Kofinanzierung von Studien, Zuschüssen zu Darlehenszinsen, Übernahme von Bürgschaften für Darlehen und, in bestimmten Fällen, direkter Bezuschussung erfolgen. Der indikative Haushaltsrahmen für diese Aufforderung beläuft sich auf 14 Mio. bis 16 Mio. ECU. Ein Informationstag über diese Aufforderung findet am 1. April 1998 in Brüssel, Belgien, statt.