Skip to main content
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-02

Article available in the following languages:

Europäischer Sozialfonds: Investition in Menschen

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Reform des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Jahre 2000-2006 verabschiedet. Dieser Vorschlag gehört zum Reformpaket Agenda 2000 und würde praktisch den ESF zum Finanzierungsorgan der Beschäft...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Reform des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Jahre 2000-2006 verabschiedet. Dieser Vorschlag gehört zum Reformpaket Agenda 2000 und würde praktisch den ESF zum Finanzierungsorgan der Beschäftigungsstrategie der EU machen. Allgemeines Ziel des Vorschlags ist es, ein Mindestmaß an Beteiligung des Fonds an den Bereichen sicherzustellen, die für ESF-Aktivität vorgesehen sind (wie u.a. Arbeitslosigkeit, soziale Eingliederung, allgemeine und berufliche Bildung, Chancengleichheit), wobei jedoch den Mitgliedstaaten freigestellt ist, über ihre eigenen Prioritäten in Bezug auf ESF Investitionen zu entscheiden. Die geplante Verordnung sieht Maßnahmen vor, die für eine zweckdienlichere Ausrichtung von ESF Aktivitäten sorgen sollen, um sie in den Dienst der European Employment Strategy (Europäischen Beschäftigungsstrategie) und der National Action Plans (Einzelstaatlichen Aktionspläne) zu stellen, die zu ihrer Umsetzung bestimmt sind. Durch den Vorschlag wird ferner versucht, den Einsatz und die Struktur des Fonds zu rationalisieren, optimale Zielrichtung und Auswirkung sicherzustellen und die administrativen und finanziellen Prozesse zu vereinfachen und zu dezentralisieren. Es ist eine stärkere Einbeziehung der Regional- und Lokalbehörden, NRO und betreffenden Interessengruppen vorgesehen, um die Umsetzung der ESF Maßnahmen zu verbessern. Innerhalb des allgemeinen Strukturfonds wird ein neues Ziel 3 eingeführt, zur Anpassung und Modernisierung von allgemeiner und beruflicher Bildung und der Beschäftigungspolitiken und -systeme in der gesamten EU. Dieses neue Ziel ist horizontal und müßte ein gemeinsames politisches Rahmenwerk für alle ESF Interventionen bilden. Es dient ferner zur Finanzierung der Entwicklung menschlicher Ressourcen außerhalb der Ziele 1 und 2, um eine kohärente EU-weite Strategie zur Entwicklung menschlicher Ressourcen sicherzustellen. Durch den Vorschlag würden auch die bestehenden ESF-finanzierten Gemeinschaftsinitiativen Employment (Beschäftigung) und Adapt (Anpassung) in einer Initiative zusammengefaßt. Diese kombinierte Initiative würde auf die Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten im Zugang zum Arbeitsmarkt abzielen.