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Entscheidung zugunsten der Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen

Der aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehende Regelungsausschuß, der über die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in die Umwelt entscheidet, hat vier Vorschläge der Kommission zur Vermarktung derartiger Produkte gebilligt. Diese Produkte...

Der aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehende Regelungsausschuß, der über die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in die Umwelt entscheidet, hat vier Vorschläge der Kommission zur Vermarktung derartiger Produkte gebilligt. Diese Produkte sind: - herbizidverträglicher Kohlrüben-Raps von AgrEvo; - gegenüber Glufosinate-Ammonium unempfindlicher Bt-Mais von Novartis; diese beiden ersten Produkte dürfen in die EU nur zu Verarbeitungszwecken und somit nicht für den Anbau importiert werden. - herbizidverträglicher Mais von AgrEvo; - Bt-Mais von Monsanto; diese beiden Produkte können in der EU wie jede andere Maisart verwendet werden. Vor der Unterbreitung der Vorschläge an den Regelungsausschuß hat die Kommission unabhängigen wissenschaftlichen Rat eingeholt. Angesichts der positiven Stellungnahme des Ausschusses wird die Kommission in Kürze die notwendigen Beschlüsse verabschieden und die Zustimmung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einholen, in denen jedes Produkte zuerst gemeldet wurde, damit diese Produkte auf den EU-Markt gebracht werden können.