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Inhalt archiviert am 2022-07-29

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Beratung der Essener Konferenzteilnehmer durch IPR-Helpdesk

IPR-Helpdesk-Vertreter werden zugegen sein, um die Konferenzteilnehmer anläßlich der Lancierung des Fünften Rahmenprogramms (FP5) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE) am 25. und 26. Februar 1999 in Essen willkommen zu heißen.

Diejenigen, die die T...

25 Februar 1999 - 25 Februar 1999
 
IPR-Helpdesk-Vertreter werden zugegen sein, um die Konferenzteilnehmer anläßlich der Lancierung des Fünften Rahmenprogramms (FP5) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE) am 25. und 26. Februar 1999 in Essen willkommen zu heißen.

Diejenigen, die die Teilnahme an FTE Projekten erwägen, müssen sich schon im Frühstadium mit Fragen des geistigen Eigentumsrechts unterschiedlicher Komplexität auseinander setzen. Es ist daher nur recht und billig, daß der IPR-Helpdesk ebenfalls zu Beginn der Laufzeit von FP5 zur Verfügung steht, die sich bis zum Jahre 2002 erstrecken soll.

IPR-Helpdesk-Vertreter werden den Rahmen ihrer Dienstleistungen den potentiellen Projektpartnern wie auch den für die Verwaltung der Programmelemente zuständigen Projektfunktionären der Kommission erläutern.

Eines der wichtigsten Elemente des Dienstumfangs besteht in der Bereitstellung einer umfassenden Webseite unter:

URL: cordis.europa.eu/ipr-helpdesk.

Es steht auch ein persönlicher Telefon-Helpline-Dienst zur Verfügung, der allerdings dem exklusiven Gebrauch der Teilnehmer und potentiellen Teilnehmer an FTE-Projekten vorbehalten ist. Die Helpline stützt sich auf die Mitarbeit erfahrener Rechtsexperten, die bei Anfragen Rat geben und Informationen über weitere Quellen fachmännischer Ratschläge zu IPR-Aspekten von FTE-Verträgen wie auch über breiter gefaßten Themen betreffend geistiges Eigentum vermitteln.

Das Rechtsberatungsteam des IPR-Helpdesk ist in der Lage, telefonische und schriftliche Anfragen auf Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch oder Spanisch entgegenzunehmen. Interessenten müssen sich online registrieren, bevor sie den Dienst in Anspruch nehmen können.