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Beschaffung von Telekommunikationsdienstleistungen

Die Europäische Kommission hat eine Information bekanntgemacht, in der sie die Auftraggeber im Telekommunikationssektor auffordert, ihr mitzuteilen, welche Dienstleistungen ihres Erachtens unter die Ausnahmeregelung nach Richtlinie 93/38/EWG zur Koordinierung der Auftragsverga...

Die Europäische Kommission hat eine Information bekanntgemacht, in der sie die Auftraggeber im Telekommunikationssektor auffordert, ihr mitzuteilen, welche Dienstleistungen ihres Erachtens unter die Ausnahmeregelung nach Richtlinie 93/38/EWG zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor fallen. Die Gesetzgebung sieht vor, dass Auftraggeber deshalb ausgenommen sein können, weil andere Unternehmen die Moglichkeit haben, diese Dienstleistungen in demselben geographischen Gebiet und unter im wesentlichen gleichen Bedingungen anzubieten. Die Auftraggeber werden aufgefordert, der Kommission alle diesbezüglichen Angaben zu den Merkmalen der betreffenden Dienstleistungen, zu Substitutionsdienstleistungen und zu den Marktverhältnissen sowie die Daten zu übermitteln, auf denen ihre Erklärung basiert. Dies wären zum Beispiel stichhaltige Informationen zur Kategorie der jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungen und zur Anzahl der Wettbewerber von Nutzen, die die betreffenden Dienstleistungen anbieten oder dazu in der Lage sind. Die Kommission wird die eingegangenen Erklärungen unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Realisierung der völligen Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts in dem betreffenden Mitgliedstaat und des Wettbewerbs bei der Lieferung von Telekommunikationsdienstleistungen analysieren. Eine Liste der Dienstleistungen, die nach Erachten der Kommission unter die Ausnahmeregelung fallen, wird im Amtsblatt veröffentlicht werden.