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Richtlinienänderungen sehen strikte Schadstoffeindämmung vor

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat unlängst die vorgesehenen Änderungen an der europäischen Richtlinie 88/609 betreffend die Einschränkung der Emission bestimmter Schadstoffe von großen Verbrennungsanlagen an die Luft debattiert. Ziel des Vorschlags ist es, die Emiss...

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat unlängst die vorgesehenen Änderungen an der europäischen Richtlinie 88/609 betreffend die Einschränkung der Emission bestimmter Schadstoffe von großen Verbrennungsanlagen an die Luft debattiert. Ziel des Vorschlags ist es, die Emissionen versäuernder Schadstoffe und Ozonvorläufer zu senken, die über sehr große Entfernungen transportiert werden und sowohl der Gesundheit des Menschen als auch der Umwelt schaden. Durch den Vorschlag werden die 10 Jahre alte Richtlinie für große Verbrennungsanlagen (LCPs) geändert und die Einschränkungsmaßnahmen betreffend Luftverschmutzung durch neue Kraftwerke verschärft. In diesem Zusammenhang werden die Kopplung von Wärme und Kraft (WKK) und die Verwendung von Biomasse als Kraftstoff gefördert. Darüber hinaus werden Emissionsgrenzwerte (ELVs) für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Staub gefordert, die zweimal so strikt sind wie die zur Zeit in Kraft befindlichen Grenzwerte. Der Vorschlag sieht eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf Gasturbinen vor, um Stickstoffoxidemissionen zu regulieren, und revidiert die Vorkehrungen hinsichtlich anomaler Betriebsbedingungen. Das allgemeine Ziel des Vorschlags wurde von allen Delegationen begrüßt. Zwei Delegationen waren allerdings der Meinung, daß die Umsetzung der Änderungen unverhältnismäßig hohe Bemühungen von denjenigen Ländern fordere, die von dem Problem der Versäuerung nicht betroffen sind. Mehrere Delegationen wiesen darauf hin, daß die vorgesehenen ELV-Werte zu einer Herabsetzung der Versäuerung kaum beitragen würden, da sie sich auf die größten Verunreiniger nicht anwenden lassen. Es wurde daher zugunsten der Festsetzung spezifischer Grenzwerte für diese Werke argumentiert. Mehrere Minister vertraten die Ansicht, daß die Werte für neue Verbrennungsanlagen zu niedrig seien, da sich durch den Einsatz der besten verfügbaren Methoden durchaus weitere Emissionsminderungen erzielen lassen. Der Vorschlag wird nunmehr revidiert und dann dem Rat erneut zur Debatte vorgelegt.