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Ausschuß der Regionen befürwortet elektronische Signatur

Der Ausschuß der Regionen hat die Dringlichkeit der Mittelbereitstellung im Fünften Rahmenprogramm hervorgehoben, um die Sensibilisierung zur Bedeutung der elektronischen Signatur zu fördern. Die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum "Vorschlag für eine Richtlinie des...

Der Ausschuß der Regionen hat die Dringlichkeit der Mittelbereitstellung im Fünften Rahmenprogramm hervorgehoben, um die Sensibilisierung zur Bedeutung der elektronischen Signatur zu fördern. Die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zu einem gemeinsamen Rahmen für elektronische Signatur wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die vorgeschlagene Richtlinie soll für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes im Bereich der elektronischen Signatur durch die Schaffung eines harmonisierten und geeigneten Gesetzesrahmens für deren Einsatz innerhalb der Europäischen Union sorgen. Als Grundlage für deren rechtliche Anerkennung ist eine Reihe von Kriterien auszuarbeiten. Gemäß dieses Vorschlages hängen globale elektronische Kommunikation und Handel von der zunehmenden Anpassung nationaler und internationaler Gesetze an die sich rasch entwickelnde technologische Infrastruktur ab. Auch wenn in vielen Fällen die Anwendung bestehender Gesetze zufriedenstellende Lösungen bietet, ist es unter Umständen erforderlich, diese Gesetze auf neue Technologien hin anzupassen, um unangemessene und unerwünschte Auswirkungen zu vermeiden. Digitale Unterschriften, die unter Verwendung kryptographischer Techniken erzeugt werden, gelten z. Zt. als eine wichtige Form der elektronischen Unterschrift; dennoch vertritt die Kommission die Ansicht, daß eine diesbezügliche europäische Rechtsgrundlage flexibel genug sein muß, um auch andere Authentizifierungstechniken mit abzudecken. Der Ausschuß der Regionen begrüßt den Vorschlag der Kommission und hofft, daß die Richtlinie umgehend verabschiedet und umgesetzt wird, z. T. um Abweichungen in nationalen Gesetzen und den von Industrie und öffentlicher Verwaltung angewandten Verfahren zu vermeiden. Der Ausschuß appelliert an die Kommission, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, damit das rechtliche und vertragliche Vorgehen im Zusammenhang mit der elektronischen Signatur, wie im Vorschlag ausgeführt, nach Möglichkeit auch auf globaler Ebene Akzeptanz findet. Andernfalls sollte sich die Kommission bemühen, die vorgeschlagene Richtlinie an die Bestimmungen der allgemeinsten internationalen Initiativen anzupassen, die gegenwärtig in diesem Bereich laufen. Der Ausschuß wies ferner darauf hin, daß eine rechtliche und vertragliche Grundlage für elektronische Signatur, die auch über die Grenzen der Europäischen Union hinaus akzeptiert wird, einen wichtigen Beitrag zu solchen Anstrengungen leisten kann, die die Anpassung für neue Regionen im Zuge der Erweiterung beschleunigen und dazu beitragen, die Entwicklung der Infrastruktur innerhalb dieser Regionen voranzutreiben. Des weiteren ist der Ausschuß der Regionen der Ansicht, daß die gegenwärtige Entwicklung neuer Dienstleistungen bei den lokalen und regionalen Verwaltungen und im Unternehmenssektor voraussetzt, daß die allgemeinen Bestimmungen zur Verwendung von elektronischer Signatur möglichst unabhängig von der jeweils angewandten Technik sein müssen. Abschließend erachtet es der Ausschuß als sehr wichtig, daß der Einsatz der elektronischen Signatur rasch ausgeweitet wird. Das Transaktionsvolumen muß sowohl für kommerzielle Beglaubigungsdienste als auch für die Ausweitung des elektronischen Handels groß genug sein. Insbesondere vom regionalen Standpunkt aus betrachtet ist es wichtig, daß die im Fünften Rahmenprogramm bereitgestellten Mittel und sonstige der Kommission zur Verfügung stehende Gelder eingesetzt werden, um die praktischen Möglichkeiten durch die elektronische Signatur stärker ins Blickfeld des Interesses zu rücken.