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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Umweltkommissarin fordert Erklärung für Heuchelei beim Thema GVO

Ein Änderungsvorschlag für die EG-Richtlinie über die absichtliche Freigabe genetisch veränderter Organismen (GVO) ist bereits seit mehr als anderthalb Jahren unterwegs, und es sieht nach dem letzten Treffen des Rates der Umweltminister am 24. und 25. Juni so aus, als würde di...

Ein Änderungsvorschlag für die EG-Richtlinie über die absichtliche Freigabe genetisch veränderter Organismen (GVO) ist bereits seit mehr als anderthalb Jahren unterwegs, und es sieht nach dem letzten Treffen des Rates der Umweltminister am 24. und 25. Juni so aus, als würde dies noch eine Weile so bleiben. Obwohl die Mehrheit des Rates eine politische Einigung über eine gemeinsame Position zu den Änderungsvorschlägen erreichte, enthielten sich Frankreich, Irland und Italien, wobei unter der Führung Frankreichs ein Moratorium über Genehmigungen von GVO gefordert wurde. Das sorgte für einige Verwirrung, da die Kommission derzeit Unterlagen dieser Länder prüft, in denen die Genehmigung zur Freigabe von GVO beantragt wird. Um diesen Widerspruch zwischen Reden und Handeln in der Politik zu lösen, hat Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard nun in einem Schreiben an die Mitgliedstaaten nachgefragt, ob sie ihre Genehmigungsanträge zurückziehen wollen. In ihrem Brief fordert Kommissarin Bjerregaard die Länder auf anzugeben, wie sie künftig hinsichtlich aller derzeitigen und künftigen Anträge vorzugehen gedenken. Insbesondere sei sie daran interessiert zu erfahren, ob und wann sich die Länder mit den Antragstellern hinsichtlich eines Rückzugs des Antrags in Verbindung setzen wollen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sind sich allgemein darüber einig, daß ein Bedürfnis nach transparenteren Rahmenbedingungen und der Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit und des Marktes in GVO besteht. Die Kommission hält es jedoch nicht für den richtigen Weg, sämtliche Genehmigungen für GVO aufzuheben. Statt dessen setzt sie auf Änderungen der GVO-Richtlinie, die eine Verschärfung der Richtlinien zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit zum Inhalt haben und den Mitgliedstaaten wieder mehr Macht im Entscheidungsfindungsprozeß hinsichtlich GVO einräumen. Frankreich zeigte sich im Rat der Umweltminister auch besonders besorgt über die Kennzeichnung von GVO-Produkten. Deshalb fordert Kommissarin Bjerregaard die Mitgliedstaaten auf, der Kommission ihren Standpunkt in allen Einzelheiten sowie alle gewünschten Änderungen der bestehenden europäischen Richtlinie zur Kennzeichnung von GVO mitzuteilen. Das nächste formelle Treffen des Rates der Umweltminister ist für den 12. Oktober 1999 vorgesehen.