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Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Suchtprävention

Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Suchtprävention verabschiedet. Das Programm soll vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2000 mit dem Ziel laufen, die Drogenabhängigkeit in der Europäischen Union zu bekämpfen. Das S...

Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Suchtprävention verabschiedet. Das Programm soll vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2000 mit dem Ziel laufen, die Drogenabhängigkeit in der Europäischen Union zu bekämpfen. Das Suchtpräventionsprogramm soll vor allen Dingen die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten weiter ausbauen, ihre Aktionen auf diesem Gebiet unterstützen und die Koordination zwischen den einzelstaatlichen Politiken und Programmen fördern, in dem Bestreben, die Abhängigkeit von der Verwendung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen sowie der kombinierten Verwendung sonstiger Erzeugnisse zu verhüten. Die Kommission schlägt für die Laufzeit des Programms einen Haushalt von ECU 27 Mio. vor. Die durchzuführenden Aktionen sind im Anhang zu diesem Beschluß aufgeführt und gliedern sich in zwei Gruppen: - Daten-, Forschung-, Evaluierungsarbeiten: mit dem Ziel einer Verbesserung der Kenntnis des Drogen- und Suchtphänomens und der damit verbundenen Auswirkungen sowie der Mittel und Methoden zur Verhütung der Drogenabhängigkeit. Die Aktionen in diesem Bereich sollen sich insbesondere auf Informationen stützen, die von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EDMC) vermittelt werden, und von Möglichkeiten Gebrauch machen, die sich aus anderen Gemeinschaftsprogrammen und -instrumenten ergeben; - Informations-, Gesundheitserziehungs- und Ausbildungsmaßnahmen: als Beitrag zur Verbesserung der Informationen, Bildung und Ausbildung, die speziell auf Suchtprävention und Verhütung der damit verbundenen Risiken ausgerichtet sind. Vor allem sollen dadurch junge Leute in den entsprechenden Umfeldern angesprochen werden (Heim, Schule, Universität und Freizeit) und insbesondere gefährdete Gruppen, einschließlich früherer Drogenabhängiger. Die Kommission ist für die Umsetzung des Programms verantwortlich und wird dabei von einem Ausschuß unterstützt, der sich aus je zwei Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Zu den in Verbindung mit diesem Programm durchzuführenden Programmen gehört auch die Zusammenarbeit mit Drittländern, d.h. das Programm steht der Beteiligung durch die Länder Mittel- und Osteuropas sowie Malta und Zypern offen. Die Kommission arbeitet insbesondere mit der Pompidou-Gruppe des Europarats und den einschlägigen internationalen Organisationen zusammen.

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