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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Überwachung spezifischer FTE Programme - Aufruf zur Einreichung von Anträgen

Die Europäische Kommission, GD XII, hat einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen veröffentlicht, die sich auf die jährlichen Überwachungsvorgänge für die spezifischen FTE Programme innerhalb des Vierten Rahmenprogramms beziehen. Die Kommission fordert zur Einreichung von Ant...

Die Europäische Kommission, GD XII, hat einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen veröffentlicht, die sich auf die jährlichen Überwachungsvorgänge für die spezifischen FTE Programme innerhalb des Vierten Rahmenprogramms beziehen. Die Kommission fordert zur Einreichung von Anträgen seitens entsprechend qualifizierter Personen oder Unternehmen auf, die ihren Namen der Liste von Fachleuten für die Überwachung der spezifischen FTE Programme hinzufügen möchten. Die jährlichen Überwachungsvorgänge beziehen sich auf die Jahre 1997, 1998 und 1999. Das Ziel der jährlichen Überwachungsvorgänge besteht darin, die Fortschritte im Hinblick auf die für die Programme und in ihren Arbeitsprogrammen festgelegte Zielsetzung zu überwachen. Antragsteller müssen ihre Fähigkeiten im Bereich der betreffenden Maßnahme unter Beweis stellen und müssen entweder im öffentlichen oder privaten Sektor Führungspositionen innegehabt haben. Darüber hinaus müssen sie über einschlägige Erfahrungen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche verfügen: - Forschung in den betreffenden Gebieten, FTE Management und Nutzung der Forschungsergebnisse; - Formulierung von FTE-, Demonstrations- oder Innovationspolitiken und -strategien; - Bewertung von FTE sowie Analyse und Auslegung wissenschaftlicher Daten; - Technologietransfer und Nutzung von FTE Ergebnissen; - internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technik. Um Unparteilichkeit bei der Ausführung der Überwachungsaufgaben sicherzustellen, darf der Antragsteller zu keinem Zeitpunkt an dem laufenden spezifischen Programm beteiligt gewesen bzw. Vertragshändler, Mitglied eines Programmausschusses oder ein mit einem dieser Ausschüsse verbundener Experte sein. Teilnehmer an früheren Überwachungs- oder Bewertungsvorgängen oder an der Bewertung von Projektvorschlägen können vorbehaltlich der oben aufgeführten Bedingungen Anträge einreichen. Jedes Jahr ernennt die Kommission anhand der Listen ein Expertengremium. Das Gremium wird so zusammengesetzt, daß sowohl geographisch gesehen als auch zwischen den verschiedenen Forschungskreisen ein annehmbares Gleichgewicht gewährleistet ist.