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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Finanzielle Unterstützung für industrielle Pilotprojekte und Demonstrationsprojekte (EWG) betreffend die Verflüssigung und Vergasung fester Brennstoffe, 1983-1985

 
Bei diesem Programm handelt es sich um ein Folgeprogramm für das gleiche Gebiet des ersten "Alternativenergie"-Programms (ENALT 1C).

Die industrielle Pilot- und/oder die Demonstrationsphase, die der Forschungs- und Entwicklungsphase folgt, führt zur industriellen und kommerziellen Nutzung innovativer Methoden, Prozesse und Produkte.

Wegen der technischen Unterschiede wurden Demonstrationsprojekte über die Nutzung von Alternativ-Energiequellen zur Energieeinsparung und als Ersatz für Kohlenwasserstoffe (ENALT 3C) gemäß der Vorschrift des Rats (EWG) Nr. 1972/83 (Amtsblatt Nr. L 195 vom 19.7.1983) getrennt behandelt.
Förderung der Umwandlung fester Brennstoffe in gasförmige und flüssige Produkte als alternative Energiequelle zur Reduzierung der gemeinschaftlichen Abhängigkeit von importierten Kohlenwasserstoffen mit der Möglichkeit der Entwicklung einer Verflüssigungsund Vergasungsindustrie mit potentiellen Märkten außerhalb der Gemeinschaft.
Drei Anwendungsgebiete:

- Vergasung;
- Unterirdische Vergasung;
-Verflüssigung (Herstellung einer Reihe von Flüssigkeiten und chemischen Produkten).
Die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung für Projekte lag bei der Kommission. Bei der Entscheidung wurde sie durch den Beratungsausschuß für das Management von Demonstrationsprojekten beraten, der sich aus Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten zusammensetzte. Jedes aufgrund einer Aufforderung unterbreitete Projekte wurde dabei geprüft.

Die gemeinschaftliche Unterstützung für ein Projekt oder eine Durchführbarkeitsuntersuchung durfte dabei 49 % der förderungsfähigen Kosten nicht überschreiten. Ein Teil dieser Förderungsmittel war unter gewissen Umständen zurückzahlbar.

Aufgrund der für diese Projekte geltenden Regeln erstattet die Kommission regelmäßig einen Bericht an den Rat und das Europäische Parlament.
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