Skip to main content
Eine offizielle Website der Europäischen UnionOffizielle Website der EU
European Commission logo
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS
CORDIS Web 30th anniversary CORDIS Web 30th anniversary

Programme Category

Inhalt archiviert am 2023-03-27

Article available in the following languages:

Mehrjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm (EWG) auf dem Gebiet der technologischen Grundlagenforschung und die Anwendung neuer Technologien (BRITE), 1985-1988

 
Teil des ersten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (1984-1987 unter Unteraktivität 2.1.: "Neue Techniken und Produkte für die traditionellen Industrien".
Zur Förderung der gemeinschaftlichen vorbereitenden Forschung und Entwicklung von Projekten in spezifischen technischen Bereichen, die nach Ansicht der Industrie besondere Unterstützung verdienen.
Zwei Arten von F&E:

- Vorbereitende Grundlagen- F&E:
. Zuverlässigkeit, Abnützung und Verschlechterung;
. Lasertechnologie und Anwendungen und andere neue Methoden der Metallverformung und -formbarkeit;
. Verbindungstechniken;
. Neue Testverfahren, einschließlich nicht-zerstörende Methoden, Online-Testen und rechnerunterstützes Testen;
. CAD/CAM und mathematische Modelle;
. Neue Werkstoffe, insbesondere Polymere, Verbundstoffe und andere neue Werkstoffe mit speziellen Eigenschaften ;
. Membranwissenschaft und Probleme in der Elektrochemie;
. Katalyse und Teilchentechnologie;

- Vorbereitende technologische F&E, einschließlich Pilot-und Demonstrationsprojekte, in neuen Produktionstechnologien für aus flexiblen Werkstoffen hergestellte Produkte.
Die Kommission trug mit Hilfe des Beratenden Ausschusses für Management und Koordination (CGC) über industrielle Technologie die Verantwortung für die Ausführung und detaillierte Implementierung des Programms, das Forschungsverträge und konzertierte Aktionen umfaßte.

Zu den Teilnehmern gehörten industrielle Organisationen, Forschungsinstitute und Universitäten aus der Gemeinschaft sowie Organisationen und Unternehmen aus nicht-EG-Ländern, mit denen Rahmenvereinbarungen für wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit abgeschlossen worden waren. Die Kommission richtete Verfahren zur Ermöglichung entsprechender Kooperation verwandten OST-Maßnahmen ein.

Im Normalfall nahmen die Einrichtungen in einer Gruppe teil, zusammen mit einer industriellen Organisation, und die Projekte wurden von mehr als einem Mitgliedstaat ausgeführt. Die Priorität lag bei Projekten, die mindestens zwei unabhängige industrielle Organisationen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten umfaßten. Die hauptsächlich durch industrielle Organisationen finanzierten Forschungsinstitute wurden als industrielle Organisationen eingestuft.

Industrielle Teilnehmer mußten im Normalfall mindestens 50% der Gesamtausgaben einzelner Projekte tragen. Auftragnehmer von außerhalb der Gemeinschaft hatten keinen Anspruch auf Finanzhilfe der Gemeinschaft und mußten einen zu den allgemeinen Verwaltungskosten beitragen.

Nach Absprache mit dem CGC bestimmte die Kommission die Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft.

Die Ergebnisse des Programms wurden während seines zweiten Jahres nach seiner Implementierung überprüft. Daraufhin wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Bericht übermittelt.