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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Mehrjährige F&E Programme (EWG) auf dem Gebiet der Umwelt, 1986-1990

 
Teil des ersten Rahmenprogramms (1984-1987) im Rahmen der Unteraktivität 8.2.: "Umwelt und Klimatologie", dieses vierte F&E-Programm über die Umwelt besteht aus vier Teilen:
- Das Umweltschutzprogramm ist den Forschungserfordernissen der meisten kurz- und langfristigen Politikziele des Umwelt-Aktionsprogramms der Gemeinschaft gewidmet;
- Das Klimatologieprogramm befaßte sich mit der Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf das Klima;
- Das Programm über die meisten technologischen Gefahren betraf die der SEVESO-Richtlinie zugrundeliegenden Fragen über die wichtigsten Unfallgefahren durch bestimmte industrielle Aktivitäten.
Dienen der Schaffung einer wissenschaftlichen Grundlage für die Durchführung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik, der Förderung einer langfristigen Forschung über wichtige Umweltprobleme und der Koordinierung relevanter nationaler Forschung.
Drei Forschungsprogramme:

- Schutz der Umwelt (ENVPROT 4C):
Forschungsthemen:
. Gesundheitliche Auswirkungen von Schadstoffen;
. Ökologische Auswirkungen von Schadstoffen;
. Bewertung von Chemikalien;
. Luftqualität;
. Wasserqualität;
. Bodenqualität;
. Lärmforschung;
. Ökosystemforschung;
. Abfallforschung;
. Reduzierung der Umweltverschmutzung;
. Wissenschaftliche Grundlagen der Gesetzgebung und des Managements der Umwelt;
Konzertierte Aktionen:
. Auswirkung der Luftverschmutzung auf terrestrische und aquatische Ökosysteme;
. Physikalisch-chemisches Verhalten atmosphärischer Schadstoffe;
. Organische Mikroschadstoffe in der aquatischen Umwelt;
. Behandlung und Verwendung organischer Schlamme und flüssiger Agrarabfälle;
. Benthos-Ökologie der Küstenbereiche;
. Luftqualität in geschlossenen Räumen und ihre Auswirkung auf den Menschen;
. Artenschutz;
. Neue Technologien und Umweltschutz;
. Kompatibilität von Fasern mit der Umwelt und Gesundheit;

- Klimatologie und Naturgefahren (CLIMAT 3C):
. Klimatologie:
Die physikalischen Grundlagen des Klimas, Klimasensibilität und Auswirkung des Klimas;
. Naturgefahren:
Die Ursachen, Mechanismen und Auswirkungen klimatischer Anomalien und Bewertung seismischer Risiken (konzertierte Aktion der Gemeinschaft);
- Pilotprojekte über wichtige technologische Gefahren (TECHHAZ C):
. Physikalische und chemische Phänomene und Linderung von Unfallfolgen;
. Bewertung und Management des Risikos.
Die Kommission war mit Unterstützung durch den Management- und beratenden Koordinationsausschuß (CGC) über die Umwelt und Klimatologie verantwortlich für die Programmdurchführung durch vertragliche Forschung mit Kostenbeteiligung, konzertierte Aktionen, Koordinationsaktivitäten, Workshops, Bewertungsstudien und berufliche Bildung (Forschungsstipendien für Doktoranden und habilitierte Forscher sowie Austausch von Wissenschaftlern).

Die Forschungsverträge auf Kostenteilungsbasis mit Forschungseinrichtungen, Universitäten und der Industrie abgeschlossen. Transnationale Projekte, die im Rahmen eines Einzelvertrages oder im Rahmen von verwandten Sammelverträgen durchgeführt werden können, wurden bevorzugt behandelt. Für jedes Projekt setzte der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen die Ziele fest.

Die Koordination wurde entweder durch formale konzertierte Aktionen in geeigneten Bereichen durchgeführt, in denen auf nationaler Ebene ein wesentlicher Forschungsanteil bestand, oder durch ad-hoc-Vereinbarungen mit Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten, wann immer sich für die gemeinschaftliche Forschung Vorteile eröffneten.

Die teilnehmenden Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft tauschten regelmäßig Informationen über die Ausführung der Forschung betreffend konzertierte Aktionen aus.

Der Rat konnte Vereinbarungen mit Drittländern abschließen, insbesondere mit den an europäischer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) beteiligten Ländern, mit der Absicht, diese mit dem Programm in Verbindung zu bringen.

Das Programm ist am Ende des zweiten Jahres überprüft worden. Nach seiner Beendigung legte die Kommission den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament einen zusammenfassenden Bericht über die Umsetzung und Ergebnisse der konzertierten Aktionen vor .