Europäisches strategisches Programm (EWG) zur Forschung und Entwicklung im Bereich Informationstechnologie (ESPRIT), 1987-1992
Bestandteil des Rahmenprogramms zur Forschung und technologischen Entwicklung (1987-1991) unter Teilaktivität 2.1.: 'Informationstechnologie'.
Das Programm umfaßt Forschungs- und Entwicklungsprojekte, ergänzende grundlegende Forschung und flankierende Maßnahmen.
Zur Versorgung der europäischen Informationstechnologie(IT)-Industrie mit den grundlegenden Technologien, die zur Erfüllung der Wettbewerbserfordernisse in den 1990er Jahren erforderlich sind, um die industrielle Zusammenarbeit in Europa im Bereich IT F&T zu fördern und den Weg für international anerkannte Normen zu ebnen.
Drei Forschungs- und Entwicklungsgebiete:
- Mikroelektronik und periphere Elektronik:
Befähigung der Mikroelektronikindustrie in der Gemeinschaft zur Versorgung des IT-Sektors mit der erforderlichen modernsten Halbleitertechnologie zwecks Lieferung kompletter IT-Systeme;
- Informationsverarbeitungsysteme:
Kombination von Software und Hardware zu hochwertigen komplexen Systemen, die den Erfordernissen der 1990er Jahre entsprechen.
- IT Applikationstechnologie:
Zur Förderung der Integration von IT in einer breitgefächerten Vielfalt von Anwendungsgebieten, wie u.a. rechnergestützte Fertigung sowie Büro-, Heim- und Geschäftssysteme.
Das Programm bezieht sich auf grundlegende Forschung in bestimmten Gebieten, welche die geplanten F&E Projekte ergänzen, wie u.a.:
- Molekularelektronik;
- Künstliche Intelligenz und Kognitionswissenschaft;
- Anwendung von Festkörperphysik im IT-Bereich;
- Advanced System Design (Entwicklung modernster Systeme).
flankierende Maßnahmen:
Derartige Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, den erforderlichen Rahmen zu liefern, der zur optimalen industriellen Nutzung der im Rahmen des ESPRIT Programms unternommenen F&E Aktivitäten wie auch zur Erzielung von Synergie zwischen ESPRIT und verwandten Programmen erforderlich ist.
Die Umsetzung des Programms wird durch die Kommission - mit Unterstützung durch einen Ausschuß - überwacht, der sich aus je zwei Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten zusammensetzt, wobei der Vorsitz von einem Vertreter der Kommission geführt wird. Ein Arbeitsplanentwurf, in dem die Zielsetzung, die Projektarten, die durchzuführenden Maßnahmen und der entsprechende Finanzierungsplan definiert sind, wird alljährlich von der Kommission erstellt und nach Bedarf auf den neuesten Stand gebracht.
Projekte werden anhand der Vorschläge ausgewählt, die im Nachgang zu offenen Ausschreibungen eingereicht werden, und auf der Basis von Verträgen mit Kostenteilung finanziert. Die Gemeinschaft kann bis zu 50% der Gesamtausgaben übernehmen bzw. - bei der Teilnahme von Universitäten oder Forschungsinstituten - bis zu 100% der Grenzkosten. An jedem Auftrag müssen mindestens je zwei unabhängige Partner aus mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sein. Zu den Projekten können Organisationen und Unternehmen (einschl. Universitäten) aus europäischen Staaten außerhalb der Gemeinschaft gehören, mit denen Rahmenverträge über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit abgeschlossen worden sind. EFTA Organisationen nehmen an zahlreichen laufenden Projekten teil. Zusammenarbeit mit COST Maßnahmen in verwandten Forschungsbereichen kann in Verhandlungen mit den betreffenden europäischen Staaten vereinbart werden.
Nach Beratung mit dem Ausschuß werden von der Kommission Verfahrensweisen (einschl. Vertraulichkeitsregeln) für den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten, der Kommission und den Lieferanten definiert.
Ein abschließender Bericht über die Ergebnisse der Maßnahme wird dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie den Mitgliedstaaten von der Kommission vorgelegt