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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Spezifisches Programm für Forschung und technologischen Entwicklung im Bereich der Meereswissenschaften und -technologien, 1994-1998

 
Das spezifische Programm bildet einen Teil des Vierten Rahmenprogramms, Aktivität I.

MAST III soll die im Rahmen der zwei vorangegangenen Programme (Pilotprogramm von 1989 bis 1992 und das Programm MAST II 1991 bis 1994) durchgeführten Tätigkeiten weiterführen, vertiefen und neu ausrichten, um frühere Entwicklungen zu verfolgen und die neu formulierten Ziele zu bestimmen. Durch dieses Programm werden verschiedene Bestimmungen des Arbeitsdokuments der Kommission (KOM(93) 459) und des Weißbuchs "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (KOM(93) 700) umgesetzt.

Durch die verschiedenen Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen wird MAST III die Identität und den Zusammenhalt der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft stärken, den Zusammenschluß einzelstaatlicher und europäischer Tätigkeiten begünstigen und die gemeinsame Nutzung der Forschungsinfrastrukturen fördern.

Auf einige vorrangige Probleme Europas, wie die globalen Veränderungen und den Küstenschutz, wir einzeln. Durch eine enge Koordinierung mit den entsprechenden Tätigkeiten des Programms Umwelt und Klima sowie der GFS können die notwendigen Synergien erzielt und die Bedeutung der Wechselwirkung zwischen den großen Bereichen der Biosphäre (Land, Luft, Meer) betont werden.

Die im Bereich der weltweiten Veränderungen vorgesehenen Forschungsarbeiten können im Rahmen des ENRICH-Netzes (European Network for Research in Global Change) durchgeführt werden, um die Forschungsbemühungen der Gemeinschaft zu bündeln und ihr Gewicht innerhalb der internationalen Forschung zu verstärken . Diese Forschungsarbeiten sind so angelegt, daß die Forschungsbemühungen zu Verwirklichung der Ziele der weltweiten Programme IGBP (International Geosphere-Biospehre Programme), WCRP (World Climate Research Programme) und HDP (Human Dimension of Global Environment Change Programme) sowie von Teilaspekten von GOOS (Global Ocean Observing System) beitragen

Eine geeignete Zusammenarbeit wird auch mit anderen internationalen Einrichtungen wie IOC (Intergovernmental Oceanographic Commission Unesco), ICES (International Coucil for the Exploration of the Sea) und CIESM (International Commission for the Scientific Exploration of the Mediterranean) und den NATO-Forschungszentren angestrebt.

Im Bereich Meerestechnologien wird Forschungsarbeiten über grundlegende Technologien ein hoher Stellenwert eingeräumt; neu entstehende Anforderungen vor allem im Bereich der Beobachtung und Überwachung der Ozeane und der Küstenmeere, deren Befriedigung zur Wiederankurbelung der europäischen Wirtschaft beitragen könnte, werden durch das Programm berücksichtigt. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit EUREKA, insbesondere mit dem Rahmenobjekt EUROMAR, wird angestrebt.
Förderung der wissenschaftlichen Kenntnisse und der technologischen Entwicklung, die notwendig sind, um die Funktionsweise gesamter Meeresbecken zu verstehen und so eine nachhaltige Nutzung der Ozeane, die mit der Erhaltung der Qualität der Meeresumwelt vereinbar ist, vorzubereiten, sowie deren rolle innerhalb der globalen Veränderungen zu bestimmen.
Vier Forschungsbereiche:

-Meereswissenschaften:
Untersuchung der grundlegenden Prozesse, die die Dynamik der Europa umgebenden Meere, Ozeane und Ästuare bestimmen, um die Meeresumwelt besser zu verstehen und um die dort ablaufenden Prozesse besser simulieren und ihre Veränderungen besser vorhersagen zu können:
. Erforschung des Systems Meer (im Mittelpunkt stehen die physikalischen, biologischen und geologischen Prozesse von Meeressystemen und ihre Wechselwirkungen im gesamten Becken);
. Meeresumwelten extremer Eigenschaften (Verständnis der Funktionsweise der Ökosysteme in Meeresumwelten extremer Eigenschaften und Bestimmung ihrer Rolle innerhalb des Ökosystems der Erde);
. Erforschung regionaler Meere (um die Funktionsweise der europäischen Binnenmeere oder bestimmter Gebiete des Nordostatlantiks zu verstehen);

- Strategische Meeresforschung:
Anwendungsbezogene Untersuchung der Dynamik des Systems Meer im Hinblick auf die Nutzung der Meeresumwelt als Ressource und als Lebensraum für den Menschen (bestimmte Aspekte dieser Tätigkeit sind Gegenstand eines mit dem Programm Umwelt und Klima abgestimmten Vorgehens):
. Küsten- und Schelfmeerforschung;
. Küsteningenieurwesen;

-Meerestechnologie:
Förderung der Forschung im Bereich der Grundlagentechnologien (Geräteträger und Meßeinrichtung) zur Entwicklung besserer oder neuerer Mittel für die Beobachtung, Überwachung und Bewirtschaftung der Meeresumwelt sowie zur Nutzung ihrer Ressourcen:
. Grundlagentechnologien (sanfte Technologien, Kommunikation und Orientierung unter Wasser und Unterwassersehen);
. Fortgeschrittene Systeme (Unbemannte Geräteträger und autonome Systeme, Geräte für Messungen und Probeentnahme, Biosensoren);

- Unterstützungsmaßnahmen:
Verbesserung der Koordinierung, der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den europäischen Forschern und Unterstützung der reibungslosen Abwicklung nationaler und internationaler Programme durch rationelle Nutzung der gegebenen Forschungsinfrastruktur sowie den Transfer von Fachwissen und -kenntnissen:
. Fortbildung (Stipendien, Kurse);
. Einrichtung von Ausbildungs- und Arbeitsnormen in bestimmten Spezialgebieten der Meeresforschung;
. Koordinierung der Modellierung, Förderung von gemeinsamen Strukturen, Kompatibilität und Normung, Verarbeitung und Verwaltung ozeanographischer Daten, Austausch und Qualitätskontrolle ozeanographischer Daten für Forschungszwecke sowie gewisse routinemäßige Anwendungen;
. Abstimmung beim Einsatz von Investitionsgütern, einschließlich Forschungsschiffen und großen EDV-Anlagen, auf regionaler oder europäischer Ebene;
. Konzeption von Systemen und Bauteilen für experimentelles und operationelles Großgerät mit fortschrittlicher Technologie;
. Eichverfahren und Normen, die auf marine Meßanlagen und Beobachtungsverfahren anwendbar sind.
Die Kommission ist für die Durchführung des Programms mit Unterstützung von einem beratenden Ausschuß zuständig, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Die Kommission erstellt ein Arbeitsprogramm, das im einzelnen die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der Tätigkeit, den Zeitplan für die Durchführung und die vorgeschlagenen Finanz- und Verwaltungsregelungen enthält. Das Arbeitsprogramm kann gegebenenfalls die Teilnahme an bestimmten in einem anderen Rahmen, wie EUREKA und COST, durchgeführten Maßnahmen vorsehen. Ausschreibungen werden von der Kommission auf der Grundlage des Arbeitsprogramms erlassen.

Das Programm wird hauptsächlich durch Aktionen auf Kostenteilungsbasis, konzertierte Aktionen, spezifische Maßnahmen und verschiedene vorbereitende, begleitende und Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt. Die Aktionen mit Kostenbeteiligung erhalten höchstens 50% Gemeinschaftsfinanzierung und umfassen FTE-Projekte, technologische Simulation zur Förderung und Vereinfachung der Beteiligung von KMU und finanzielle Unterstützung für die für koordinierte Aktion erforderlichen Infrastrukturen. Konzertierte Aktionen umfassen die Koordination von FTE-Projekten, die bereits von öffentlichen Behörden oder privaten Gremien finanziert werden. Vorschläge für FTE-Projekte müssen allgemein eine Bewertung der Bewertung der potentiellen Risiken der Tätigkeit auf die Meeresumwelt bereitstellen.

Das Programm besteht aus vier Tätigkeitsbereichen. Das dem Programm zugeteilte Budget wird wie folgt zwischen den unterschiedlichen Bereichen verteilt: Meereswissenschaften 91 Millionen ECU; Meeresforschung 51 Millionen ECU; Meerestechnologie 69 Millionen ECU; und unterstützende Maßnahme 17 Millionen ECU. Diese Aufstellung umfaßt Zuteilungen in Höhe von 6,9% für Personal- und Betriebsausgaben und eine 2% entsprechende Summe für Ausbildungsmaßnahmen. Gemeinschaftsmittel für die Kosten des Einsatzes von Forschungsschiffen und deren Gerät werden ungefähr 5% des Gesamtbetrags für das Programm betragen. Ein Betrag von 2 Millionen ECU ist für die Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen bestimmt. Diese Tätigkeit wird das spezifische Programm der Dritten Aktion des Vierten Rahmenprogramms ergänzen, die der Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen dient.

Das dem Programm zugeteilte Budget kann 1996 in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Entscheidung über die Annahme des Vierten Rahmenprogramms erhöht werden.
%Die Kommission ist bevollmächtigt, internationale Kooperationsvereinbarungen mit europäischen Drittländern auszuhandeln, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und mit internationalen Organisationen, die in Europa angesiedelt sind, mit der Absicht, diese teilweise oder ganz am Programm zu beteiligen. Um die im Bereich der Ozeanographie und in den Hauptprogrammen erforderliche internationale Kooperation zu verstärken, können die Unterstützungsinitiativen und begleitenden Maßnahmen - mit Ausnahme der beruflichen Bildung in Zusammenarbeit mit Drittländern durchgeführt werden. Die GFS kann sich an den durch das Programm abgedeckten indirekten Tätigkeiten beteiligen. Außerdem wird sie durch ihr eigenes Programm von direkten Aktionen zur Verwirklichung der Programmziele beitragen.

Die Kommission wird das Programm ständig überwachen, um sicherzustellen, daß die Programmziele, Prioritäten und finanziellen Ressourcen entsprechend eingehalten werden. Auf der Grundlage dieses Beobachtungsverfahrens soll sie, wo zutreffend, Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des Programms unterbreiten. Außerdem werden die Bewertungen der vom Programm erfaßten Tätigkeiten von einer Gruppe unabhängiger Fachleute durchgeführt, die, zum Zeitpunkt der Beendigung des Programms eine Endbewertung der erzielten Ergebnisse verglichen mit den ursprünglichen Zielen durchführt. Der Endbewertungsbericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß vorgelegt.