Forschung und Innovation im spezifischen Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration "Strukturierung des Europäischen Forschungsraumes" innerhalb des Sechsten Rahmenprogramms (FP6) 2002-2006
Das all diesen Maßnahmen zugrunde liegende Prinzip ist das Verständnis dafür, dass Innovation nicht von Forschung getrennt werden kann. Die Maßnahmen dienen dazu, die Verbindungen zwischen Forschung und Innovation zu festigen, von der Konzeption der Forschungsaktivitäten bis hin zur ihrer Realisierung.
Um ihren strukturierenden Effekt in Europa zu verstärken, werden diese Aktivitäten gegebenenfalls sowohl in Kooperation mit anderen Foren oder Organisationen auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene (wie beispielsweise die Europäische Investmentbank und der Europäische Investmentfonds in Zusammenhang mit der "Innovation 2000 Initiative") als auch in Koordination mit Strukturfonds-Maßnahmen auf diesem Gebiet durchgeführt.
Die Forschungs- und Innovationsaktivitäten zielen darauf ab, innerhalb der Europäischen Union eine innovationsfreundlichere Politik und regulative Umgebung zu fördern und technologische Innovationen sowie die Etablierung innovativer Technologieunternehmen anzukurbeln. Die Maßnahmen konzentrieren sich ebenfalls auf eine Steigerung der europäischen Innovationsleistung durch die Anregung einer besseren Integration zwischen Forschung und Innovation.
Die erklärten Ziele des Themas "Forschung und Innovation" sind:
- die Schaffung der Grundlage für ein europäisches Innovationssystem, indem man verschiedene Akteure zusammenbringt, Kooperationen fördert, Barrieren überwindet und das grenzübergreifende Lernen anregt;
- die Untersuchung und Prüfung neuer Ansätze, das Lernen aus den Erfahrungen aus RP-Forschungsprojekten und die Förderung unternehmerischer Innovationen;
- das Anbieten von Dienstleistungen, die auf europäischer Ebene bereitgestellt werden müssen.
_ Vernetzung der Beteiligten und Nutzer und Förderung von Wechselwirkungen zwischen ihnen
Die Wirksamkeit der Innovationsstrukturen hängt von der Intensität der Wechselwirkungen und des Austausches zwischen den Beteiligten ab. Die europäischen Netze sind im Rahmen dieser Tätigkeit u.a. darauf ausgelegt, Schnittstellen zwischen Forschung und Industrie und zwischen Unternehmen und Finanzierung aufzubauen. Die Tätigkeiten haben folgende Zielsetzungen: Förderung und Validierung lokaler und regionaler Initiativen zur Gründung und Weiterentwicklung innovativer Unternehmen; Einbeziehung der Nutzer in den Innovationsprozess; Austausch guter Praxis und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Gründerzentren, Risikokapitalfonds, usw.; Optimierung der Kommunikation, Ausbildung, des Wissenstransfers und der gemeinsamen Wissensnutzung zwischen Hochschulen, Unternehmen und Finanzierungseinrichtungen.
_ Förderung der überregionalen Zusammenarbeit
Die Ebene der Regionen eignet sich am besten für die Innovationsstrategien und -programme, an denen die wichtigsten Akteure auf lokaler Ebene beteiligt sind. Diese Tätigkeit, die in enger Abstimmung mit den regionalpolitischen Tätigkeiten und Tätigkeiten der Strukturfonds durchgeführt wird, hat Folgendes zum Ziel: die Förderung des Informationsaustausches zu bestimmten innovationsbezogenen Themen; die Förderung des Transfers guter Praktiken und die Einführung von Innovationsstrategien in Regionen von beitrittswilligen Ländern; die Förderung der Durchführung von Plänen und Maßnahmen auf regionaler und überregionaler Ebene, die sich auf europäischer Ebene bewährt haben.
_ Erprobung neuer Instrumente und Ansätze
Ziel dieser Tätigkeiten ist es, neue Konzepte und Methoden der Innovation zu erproben, wobei insbesondere kritische Punkte im Innovationsprozess angegangen werden sollen. Diese Tätigkeiten betreffen: die Erprobung - auf europäischer Ebene - neuer Konzepte zur Innovationsförderung und Gründung innovativer Unternehmen, die auf nationaler oder regionaler Ebene eingeführt wurden; die Untersuchung der Reproduzierbarkeit bewährter Methoden, Instrumente oder Ergebnisse und/oder von deren Nutzung in einem anderen Umfeld; die Einrichtung von integrierten Plattformen mit dem Ziel, Kenntnisse und Fachwissen in die soziotechnischen Innovationsprozesse einzubringen und diese zu verbreiten.
_ Einführung und Konsolidierung von Diensten
Die Schaffung des Europäischen Forschungsraums und die schrittweise Zusammenlegung der Innovationssysteme in Europa setzen Informationen und Dienste voraus, die über die Landesgrenzen hinausgehen. Die durchzuführenden Tätigkeiten betreffen: den Informationsdienst für Forschung und Innovation CORDIS, der je nach den Zielgruppen durch andere Medien ergänzt wird; das Netz der Verbindungsbüros, von denen in neuen geographischen Gebieten weitere eingerichtet werden sollen und die durch Anreize zum grenzüberschreitenden Wissens- und Technologietransfer ergänzt werden sollen; Informations- und Hilfsdienste in den Bereichen geistiges oder industrielles Eigentum und Finanzierungshilfen für innovative Maßnahmen.
_ Ausbau des wirtschaftlichen und technologischen Wissens
In der Wissenswirtschaft sind wirtschaftliche und technologische Kenntnisse eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Strategien im Bereich Forschung und Innovation. Die vorgesehenen Tätigkeiten heben in erster Linie auf die Träger der Innovation ab: KMU, ein Unternehmen leitende Wissenschaftler und Anleger. Beteiligt werden sollen vor allem Akteure, die mit diesen Trägern oder für sie arbeiten, sowie Einrichtungen, die mit wirtschaftlichem und technologischem Wissen zu tun haben. Die Tätigkeiten heben auf bestimmte wissenschaftliche und technologische Themen und Industriezweige ab und können Folgendes zum Gegenstand haben: die Förderung der Innovation in KMU, vor allem durch deren Einbindung in Forschungsprogramme der Gemeinschaft; eine den Begünstigten dienende Unterstützung der Erfassung, Analyse und Verbreitung von Informationen über wissenschaftliche und technologische Entwicklungen, Anwendungen und Absatzmärkte; die Ermittlung und Verbreitung der besten Praxis im Bereich des wirtschaftlichen und technologischen Wissens.
_ Untersuchung und Beurteilung der Innovationsaspekte bei Forschungsprojekten der Gemeinschaft
Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten bilden vor allem bei Exzellenznetzen und integrierten Projekten einen Erfahrungsschatz, was Hindernisse für die Innovation und Methoden zur Bewältigung der Hindernisse anbelangt. Die nachträgliche Überprüfung dieser Methoden wird sich in erster Linie mit Folgendem befassen: der Erfassung und Untersuchung von Informationen über innovationsfördernde Maßnahmen bei Gemeinschaftsprojekten sowie über die festgestellten Hindernissen und Methoden zu deren Bewältigung; dem Vergleich von Erfahrungen aus Gemeinschaftsprojekten und den Erfahrungen mit anderen nationalen oder länderübergreifenden Programmen sowie der Validierung der Ergebnisse dieses Vergleichs; der Weitergabe dieser Ergebnisse an Unternehmen und andere an der Produktion und Nutzung der Kenntnisse Beteiligte.
Die Kommission ist verantwortlich für die Implementierung des spezifischen Programms. Sie entwirft und aktualisiert das Arbeitsprogramm, das die auf Prioritätsebene zu nutzenden Instrumente und alle nachträglichen Anpassungen bei deren Verwendung erläutert. Dabei wird die Kommission von einem Komitee unterstützt, das aus Vertretern der Mitgliedsstaaten besteht und von einem Vertreter der Kommission geleitet wird.
Die Kommission veröffentlicht regelmäßig Berichte zu den allgemeinen Fortschritten bei der Umsetzung des spezifischen Programms, unter anderem auch zu finanziellen Gesichtspunkten. Die Kommission organisiert außerdem die unabhängige Überwachung und Bewertung des Rahmenprogramms, die in Bezug auf die im Rahmen des spezifischen Programms durchgeführten Aktivitäten stattfinden soll.
Bei der Durchführung dieses Programms und bei den sich daraus ergebenden Forschungsaktivitäten müssen die ethischen Grundprinzipien beachtet werden. Dazu gehören die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Prinzipien einschließlich der folgenden: Schutz der Menschenwürde und des menschlichen Lebens, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sowie Schutz der Umwelt.
Die Teilnehmer von Forschungsprojekten müssen sich außerdem an die aktuelle Gesetzgebung und die Richtlinien in den Ländern halten, in denen die Forschung durchgeführt wird. Gegebenenfalls müssen die an Forschungsprojekten Beteiligten vor Beginn der FTE-Aktivitäten die Zustimmung der zuständigen ethischen Komittees einholen. Bei Vorschlägen, die sich mit sensiblen Themen beschäftigen, erfolgt eine systematische ethische Überprüfung. In bestimmten Fällen kann eine solche ethische Überprüfung auch während der Durchführung eines Projekts stattfinden.
Die volle Beteiligung assoziierter Bewerberländer wird sichergestellt. Wenn es für das europäische Innovationssystem von Vorteil ist, wird die internationale Dimension in Betracht gezogen. Darüber hinaus wird gewährleistet, dass alle Aktivitäten kohärent sind und über den nötigen Grad an Integration verfügen. //SPG_SPG_TXT
1. Förderung der Vernetzung und der Interaktion zwischen den Akteuren:
Die Wirksamkeit von Innovationssystemen hängt von der Intensität der Interaktionen und des Austauschs zwischen den beteiligten Akteuren ab. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vernetzung der Hauptinteressenvertreter (europäische Staatsangehörige, Führungskräfte von Unternehmen, politische Entscheidungsträger, Gruppenleiter, Investoren und entsprechende Gesellschaften) auf dem Gebiet unternehmerischer Innovation zu schulen, zu unterstützen, zu mobilisieren und zu fördern. Um dies zu erreichen, werden Lernplattformen entwickelt und implementiert. Der sektorbasierte Ansatz ist ein allgemeines Merkmal der meisten vorgeschlagenen Maßnahmen und trägt dazu bei, die Auswirkungen und Barrieren von Innovation in Abhängigkeit vom jeweiligen Sektor zu identifizieren und zu analysieren. Dies führt zu soliden und zielgerichteten politischen Maßnahmen.
Die spezifischen Maßnahmen umfassen die Förderung unternehmerischer Innovation, die Bestimmung der sektorspezifischen Auswirkungen/Barrieren von Innovation und der Arten von Innovationsakteuren, die Errichtung von Netzwerken zwischen den Gruppen sowie die Vernetzung der Innovationsakteure nach Sektoren.
2. Förderung regionaler Innovationspolitik und transregionaler Kooperation:
Die regionale Ebene eignet sich am besten zur Etablierung von Innovationsstrategien und -programmen, welche die Hauptakteure vor Ort mit einbeziehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Austausch bewährter Praktiken und die Installation von Forschungs- und Innovationsstrategien insbesondere in den assoziierten Bewerberländern mit Hinblick auf eine Erweiterung zu erleichtern. Ein weiteres Ziel ist die Festigung einer europäischen Plattform zum Erfahrungsaustausch und zur Verbreitung bewährter Praktiken zu forschungs- und innovationsbezogenen Themen unter den Akteuren in regionalen Strukturen. Mit Hinblick auf Forschungs- und Innovationsstrategien wird außerdem die Festsetzung von regionalen Richtlinien angeregt.
Die spezifischen Maßnahmen umfassen die Vernetzung von Regionen, die Verbreitung des Verfahrens "Regionale Innovationsstrategien" und die Untersuchung neuer Ansätze für regionale Innovationsrichtlinien.
3. Die Erprobung neuer Instrumente und Ansätze:
Ziel dieser Aktivität ist es, experimentelle Handlungen zu unterstützen, die dazu dienen, die Prioritäten und Richtungen der Innovationsförderung in Europa abzuklären. Hierzu zählen auch die von anderen Vorgehensweisen des Themas "Forschung und Innovation" abgedeckten Bereiche. Ein weiteres Ziel besteht in der Untersuchung der unterschiedlichen Aspekte europäischer Innovationsmodelle. Dazu zählen Innovationsgruppen, geeignete Initiativen zur Unterstützung und die Anregung eines Innovationsmanagements in EU-Unternehmen.
Die spezifischen Maßnahmen umfassen:
- Untersuchung neuer Ansätze zum Transfer bzw. Austausch von Wissen und Erfahrungen mit der Absicht, regionale Unterschiede zu reduzieren;
- Prüfung neuer Dienstleistungen, insbesondere elektronischer Dienstleistungen, zur Innovationsförderung und;
- Identifizierung neuer Methoden zur Förderung und Anregung eines grenzüberschreitenden Technologietransfers zur Lieferung in Form von Dienstleistungen, entweder direkt zu Hauptzielgruppen oder über Vermittler, die selbst grenzüberschreitende Technologietransferdienste anbieten.
4. Die Etablierung und Festigung von Dienstleistungen:
Die Schaffung des Europäischen Forschungsraumes und die schrittweise Integration von Innovationssystemen in Europa erfordert ein Angebot an Informationen und Dienstleistungen, welche die bestehende nationale Fragmentierung überwinden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Entwicklung eines europaweiten Innovationssystems zu unterstützen.
Die Dienstleistungen dieses Systems umfassen:
- den Forschungs- und Innovationsinformationsdienst CORDIS, der von anderen Medien ergänzt wird, um die verschiedenen Zielgruppen zu erreichen;
- das Innovation Relay Centre-Netzwerk, dessen geografische Abdeckung weiter ausgedehnt wird und das von Instrumenten ergänzt wird, die den grenzüberschreitenden Austausch von Wissen und Technologien unterstützen, und;
- spezielle Informations- und Unterstützungsdienste in den Bereichen geistiger und industrieller Eigentumsrechte und als Zugang zur Innovationsfinanzierung.
5. Die schrittweise Erhöhung der ökonomischen und technologischen Intelligenz:
In der wissensbasierten Wirtschaft ist die ökonomische und technologische Intelligenz ein entscheidender Bestandteil wettbewerbsfähiger Forschungs- und Innovationsstrategien. Im Sechsten Rahmenprogramm beruht diese Maßnahme auf den Erfahrungen aus dem vorherigen Rahmenprogramm (RP5). Die durchzuführenden Maßnahmen werden sich auf die verschiedenen Innovationsakteure konzentrieren: KMU, Forschungsunternehmer und Investoren. Sie werden hauptsächlich Vermittler, die mit diesen Akteuren bzw. für diese Akteure arbeiten, sowie Organisationen mit Erfahrungen auf dem Gebiet der ökonomischen und technologischen Intelligenz einbeziehen.
Die Maßnahmen werden sich auf spezielle Wissenschafts- und Technologiethemen (W&T) oder industrielle Sektoren konzentrieren und die folgenden Aspekte umfassen:
- die Innovationsförderung in KMU, insbesondere durch Aktivitäten, die sich auf die Vereinfachung der Beteiligung dieser Unternehmen an gemeinschaftlichen Forschungsprogrammen richten;
- die Unterstützung für Aktivitäten, welche die Sammlung, Analyse und Verteilung von Informationen zu Entwicklungen, Anwendungen und Märkten im Bereich W&T betreffen. Diese Informationen können für Interessenvertreter von großem Nutzen sein.
- die Identifizierung und Verteilung von bewährten Praktiken mit Hinblick auf ökonomische und technologische Intelligenz.
6. Die Analyse und Bewertung der Innovation in Gemeinschaftsforschungsprojekten:
Ziel dieser Maßnahme ist die Beobachtung und Analyse von Forschungs- und Innovationsaktivitäten, die im FTE-Rahmenprogramm der Gemeinschaft (und möglicherweise auch in anderen europäischen Programmen wie beispielsweise Eureka) durchgeführt werden. Insbesondere werden die Aktivitäten berücksichtigt, welche die Umwandlung der Forschungsergebnisse in innovative Produkte, Prozesse und Dienstleistungen betreffen. Diese Aktivitäten werden unter Berücksichtigung der damit verbundenen Bewertungsmaßnahmen der Gemeinschaft durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise die Fünfjahres-Beurteilung, die Vorabbewertung der Auswirkungen sowie Bewertungen anderer Teile der spezifischen Programme. Das Ziel besteht darin, Erfahrungen und bewährte Praktiken zu verbreiten mit der Absicht, die Innovationsdimension besser in Forschungsprojekte integrieren zu können.
Diese Maßnahme wird die im Laufe von RP5-Projekten erlangten Erfahrungen, die auf dem Beginn des RP6 beruhenden Analyseergebnisse sowie die aus anderen nationalen und zwischenstaatlichen Programmen gezogenen Lehren zusammentragen, vergleichen und analysieren. Die erlangten Informationen werden aktiv unter Unternehmen und anderen an der Wissensgewinnung und -verwertung beteiligten Stellen verbreitet.