Zusammenarbeit mit der ehemaligen Sowjetunion auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, 1991
1992 wurde eine "Vereinbarung für die Internationale Zusammenarbeit und die Folgen des Tschernobyl-Unfalls" zwischen der Kommission und den Vertretern der Ministerien der drei Republiken unterzeichnet, die eine formelle Grundlage für die Zusammenarbeit bereitstellte.
Nach einem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurden die sieben ursprünglichen Projekte erweitert und zusätzliche Projekte lanciert, die mit den mittelfristigen Gesundheitsfolgen des Unfalls in bezug auf Epidemiologie und Dosiszusammensetzung befaßt waren; biologische Dosimetrie einschließlich Zytogenetik; und Behandlung von Unfallopfern. Weitere Studien werden zur Beendigung der mittelfristigen Bewertungen und Vorbereitung der Evaluation der langfristigen Folgen durch bedeutende Zusammenarbeit mit den drei Republiken durchgeführt. 1992 erweiterte die Kommission die ursprünglich in der Kommunikation umrissene Zusammenarbeit durch zusätzliche Projekte im Rahmen von gemeinsamen Experimentellen Koordinationsprojekten (ECP) über Umweltauswirkungen und Gemeinsame Studienprojekte (JSP) über Notfallmanagement.
Zur Bewertung und Linderung der kurzfristigen Folgen des Tschernobyl-Reaktorunfalls vom 26. April 1986 innerhalb der Gemeinschaft und zur Evaluation der mittelfristigen Folgen. Zur Beisteuerung von wissenschaftlich fundierten und international anerkannten Richtlinien in bezug auf die Kernspaltung.
Gegenwärtig liegt keine Information vor.
Die Kommission unterzeichnete die Zusammenarbeit mittels Forschungsprojektabkommen, in denen Laboratorien Partner sein werden, insbesondere diejenigen, die an Forschungsverträgen des Forschungsprogramms für Strahlenschutz teilnehmen. Die Finanzierung erfolgt auf einer Kostenteilungsbasis, woran sich die ehemalige Sowjetunion beteiligen wird. Die Auswahl der Teilnehmer, Bestimmung der Aufgaben und die Überwachung des Fortschritts wird in Beratung mit dem Ausschuß für Management und Beratung (CGC) "Strahlenschutz" durchgeführt. Die Kommission wird den Rat über jede einzelne Forschungsprojektvereinbarung informiert halten. Vor 1992 eingegangene Verpflichtungen werden durch neue Zahlungsbewilligungen in Höhe von 1,7 Millionen ECU abgedeckt. Außerdem wurden die von 1991 übertragenen Verpflichtungsbewilligungen in Höhe von 7 Millionen ECU für 1993 genehmigt.