Forschungs- und Schulungsprogramm für die Europäische Atomgemeinschft - zusätzliches Programm zum Betrieb des Hochflussreaktors - 1973-1976
Mit Sitz in Petten, den Niederlanden, wird der HFR von der Kommission in Übereinstimmung mit dem Abkommen vom 25. Juli 1961 zwischen Euratom/den Niederlanden betrieben. Mit diesem Abkommen hat sich die Kommission im Namen der Gemeinschaft verpflichtet, die Anlage in Petten, einschließlich des HFRs, optimal zu nutzen, und die erforderliche Einrichtung zu erbauen sowie die zusätzliche Ausrüstung bereitzustellen.
Einen Beitrag zu leisten zum Betrieb und der Nutzung des Hochflussreaktors (HFR) sowie zur Planung, Durchführung und Überwachung von Experimenten zugunsten der Programme der teilnehmenden Mitgliedstaaten.
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Das zusätzliche Programm zum "Betrieb des Hochflussreaktors (HFR)" wurde im Rahmen des Beschlusses des Rates erstellt und durchgeführt, in der ein Forschungs- und Schulungsprogramm (1973-76) für die Europäische Atomgemeinschaft verabschiedet wurde. (Beschluß 73/124/Euratom, Amtsblatt Nr. L 153 vom 9.6.1973)
Für den Betrieb des Reaktors während der vierjährigen Laufzeit wurde ein Budget von 23 Millionen ECU eingerichtet, das durch die Beiträge der drei Mitgliedstaaten, Deutschland, Belgien und den Niederlanden finanziert werden sollte.
Diese Budgetzuteilung umfaßte den Betrieb des Reaktors sowie die Planung, Durchführung und Überwachung der Experimente zur Unterstützung der teilnehmenden Programme der Mitgliedstaaten in diesem Bereich. Es wurden Maßnahmen für mögliche Überkapazitäten getroffen, die Drittparteien auf Gebührenbasis zur Verfügung gestellt wurden.