Von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) auszuführendes Forschungs- und Schulungsprogramm für die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - Zusätzliches Programm zur Nutzung des Hochflussreaktors - 1980-1983
Mit Sitz in Petten, den Niederlanden, wird der HFR von der Kommission in Übereinstimmung mit dem Abkommen vom 25. Juli 1961 zwischen Euratom/den Niederlanden betrieben. Mit diesem Abkommen hat sich die Kommission im Namen der Gemeinschaft verpflichtet, die Anlage in Petten, einschließlich des HFRs, optimal zu nutzen, und die erforderliche Einrichtung zu erbauen sowie die zusätzliche Ausrüstung bereitzustellen.
Einen Beitrag zu leisten zum Betrieb und der Nutzung des Hochflussreaktors (HFR) sowie zur Planung, Durchführung und Überwachung von Experimenten zugunsten der Programme der teilnehmenden Mitgliedstaaten.
Gegenwärtig liegt keine Information vor.
Die Kommission war für die Durchführung des zusätzlichen Programms zum "Betrieb des Hochflussreaktors (HFR)" im Rahmen des vom Rat verabschiedeten Beschlusses (Beschluß 80/317/EWG, Euratom Amtsblatt Nr. L 72 vom 18.3.1980) zum von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) für Euratom und die EWG auszuführenden Forschungs- und Schulungsprogramm (1980-83) verantwortlich
Für den Betrieb des Reaktors während der vierjährigen Laufzeit wurde ein Budget von 52,22 Millionen ECU eingerichtet. Die Finanzierung wurde zu gleichen Teilen von den zwei teilnehmenden Mitgliedstaaten, Deutschland und den Niederlanden erbracht.
Die Zuteilung der Mittel umfaßte den Betrieb des Reaktors sowie die Planung, Durchführung und Überwachung der Experimente zur Unterstützung der teilnehmenden Programme der Mitgliedstaaten in diesem Bereich. Es wurden Maßnahmen für mögliche Überkapazitäten getroffen, die Drittparteien auf Gebührenbasis zur Verfügung gestellt wurden.