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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Von der Gemeinsamen Forschungsstelle durchzuführendes Forschungsprogramm (Euratom, EWG) - 1984-1987

 
In Übereinstimmung mit der Entschliessung des Rates vom 14. Januar 1974 (Amtsblatt Nr. C 7 vom 29.1.1974) über die Koordinierung der einzelstaatlichen Politiken und die Festlegung von gemeinschaftlichen Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich der Wissenschaft und der Technologie durchgeführt, bildete dieses Programm der Gemeinsamen Forschungsstelle und die in es einbezogenen spezifischen Forschungsprogramme Teil des ersten Rahmenprogramms (1984-1987) unter den Aktionsprogrammen Forschung "Industrielle Technologien", "Kernfusion", "Kernspaltung", "Nichtnukleare Energien" und "Umwelt".

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) besteht aus vier Einrichtungen (Ispra in Italien, Geel in Belgien, Petten in den Niederlanden und Karlsruhe in der Bundesrepublik Deutschland) sowie einer Generaldirektion in Brüssel.

Der Auftrag der GFS ist es, innerhalb der Forschungsstrategie der Gemeinschaft eine zentrale Rolle zu spielen, indem sie Forschungsprogramme durchführt und Dienststellen der Kommission wissenschaftlich-technische Unterstützung leistet.
Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet der industriellen Technologien, der Kernenergie und der nichtnuklearen Energie und des Umweltschutzes, Erbringung wissenschaftlicher und technischer Unterstützung für Kommissionsreferate bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Gemeinschaftspolitiken und Beitrag zur Weiterentwicklung der zur Festlegung von technischen Vorschriften, Normen und Standards erforderlichen wissenschaftlichen Kenntnisse und Verfahren.
Dreizehn spezifische Forschungsprogramme. Die folgende Liste nennt auch die von CORDIS zur Bezeichnung jedes dieser Programme gewählten Akronyme:
- Kernmessungen und Referenzmaterialien (NUMEAS 1C);
- Hochtemperaturwerkstoffe (HTM);
-Fusionstechnologie und -sicherheit (FUSAFE 1C);
- Reaktorsicherheit (REACTSAFE 1C);
- Bewirtschaftung der radioaktiven Abfälle (RADWASTE 1C);
-Sicherheitsüberwachung und Bewirtschaftung der Spaltstoffe (SAFEFM 1C);
-Kernbrennstoffe und Aktinidenforschung (NUCFUEL 1C);
- Prüfverfahren für Solarsysteme (SOLARTEST C);
- Energieeinsatz im Wohnungswesen (ENDWEL C);
- Umweltschutz (ENVPROTJ 3C);
- Anwendung der Fernerkundung aus der Luft und dem Weltraum (REMSENS 1C);
- Industrielle Risiken (INDHAZ 1C);
- Betrieb des Reaktors HFR (ergänzendes Programm) (HFR 1).
Die Kommission, die vom Verwaltungsrat der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) unterstützt wurde, sorgte für die Durchführung des Programms und nahm dabei die Dienste der GFS in Anspruch.

Die Verbreitung der Kenntnisse erfolgte gemäss der Verordnung des Rats (EWG) Nr. 2380/74 vom 17. September 1974 (Amtsblatt Nr. L 255 vom 20.9.1974) über die Regelung für die Verbreitung von Kenntnissen im Rahmen der Forschungsprogramme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Kommission erstellte jedes Jahr für den Rat und das Europäische Parlament einen Bericht über die Durchführung des Programms und unterzog das Programm im dritten Jahr einer Überprüfung hinsichtlich eines neuen Vierjahresprogramms. Ausserdem wurde eine von unabhängigen Sachverständigen durchgeführte abschliessende kritische Analyse unterbreitet.