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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Forschungs- und Entwicklungsprogramm (EWG) auf dem Gebiet der angewandten Metrologie und Referenzmaterial (Referenzbüro der Gemeinschaft - BCR), 1983-1987

 
In Übereinstimmung mit der Entschließung des Rates vom 19. Januar 1974 (Amtsblatt Nr. C 7 vom 29.1.1974) über einen Programmentwurf auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie hatte dieses dritte BCR-Programm, wie die vorhergehenden, nicht den Zweck, schriftliche Normen zu produzieren, sondern es sollte vielmehr das Standardisierungsverfahren durch die Bereitstellung der erforderlichen technischen Unterstützung ergänzen, um die korrekte Implementierung der Meßverfahren zu gewährleisten. Am Ende der meisten mit chemischer Analyse oder Materialeigenschaften befaßten Projekte wurden 1 oder mehrere Referenzmaterialien veröffentlicht. So konnte jeder Nutzer von Referenzmaterial seine eigenen Ergebnisse mit dem als korrekt zertifizierten Prüfwert vergleichen.
Zur Erhörung der Übereinstimmung der Messungen und Analyseergebnisse durch Reduzierung der Diskrepanzen und Verbesserung der Qualität der Messungen in der gesamten Gemeinschaft, um die Mittel zur Eichung (Transfernormen und Referenzmaterial) zum Zwecke der Gewährleistung der Aufrechterhaltung von Konsistenz, und möglichweisere zur Bestimmung der Methoden zur Erzielung genauer Messungen.
Zwei Teile:

- Angewandte Metrologie:
Messungen physikalischer Größen und physikalischer Eigenschaften die in grundlegenden Größen nachweisbar sind, einschließlich:
. Ausführung von Meßprogrammen auf einer kooperativen Basis (wechselseitige Vergleiche);
. Verbesserung der Meßverfahren und ihrer Genauigkeit;
. Verbesserung der für genaue Messungen erforderlichen Instrumente;

- Referenzmaterialien:
Chemische Analysen sowie physikalische und technologische Messungen, die in der Einführung von Referenzmaterialien resultieren könnte, einschließlich:
. Ausführung von Meßprogrammen auf einer kooperativen Basis (wechselseitige Vergleiche);
. Einführung von Referenzmaterialien auf einer kooperativen Basis und die Zertifizierung dieser Materialien auf Gemeinschaftebene;
. Bewahrung und Verbreitung dieser als Ergebnis des Programms eingeführten Referenzmaterialien.
Die Kommission trug mit Hilfe des Beratenden Ausschusses über Programm-Management (ACPM) die Verantwortung für die Durchführung des Programms.

Die aus dem Programm resultierende Information wurde in Übereinstimmung mit der Entschließung des Rates (EWG) Nr. 2380/74 vom 17. September 1974 (Amtsblatt Nr. L 255 vom 20.9.1974) durch Annahme der Bestimmungen für die Verbreitung von Informationen im Zusammenhang mit Forschungsprogrammen für die Europäische Gemeinschaft verbreitet.

Das Programm wurde vor Ablauf des dritten Jahres auf der Grundlage eines Zwischenberichts evaluiert. Ein Bericht über die Evaluation wurde dem Rat und dem Europäische Parlament überreicht.
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