Interregionales Kooperationsprogramm zwischen regionalen und anderen ffentlichen Behrden
INTERREG III C frdert die interregionale Zusammenarbeit zwischen regionalen und anderen ffentlichen Behrden im gesamten EU-Gebiet sowie in angrenzenden Staaten. Groáe Regionen ohne gemeinsame Grenzen knnen durch das Programm zusammen an gemeinsamen Projekten arbeiten und Kooperationsnetzwerke entwickeln. Auf gemeinschaftlicher Politikebene sollen diese Maánahmen den Zusammenhalt frdern und die regionale Wettbewerbsfhigkeit strken.
Zur Beschreibung der Methoden fr die Einfhrung von interregionalen Kooperationsmaánahmen im Rahmen der Gemeinschaftsiniative INTERREG III, die zur Strkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europischen Union whrend des Zeitraums 2002-2006) beitragen soll.
Das Programm beinhaltet die folgenden fnf Bereiche fr interregionale Zusammenarbeit:
1. Maánahmen, die im Rahmen von Ziel 1 und 2 der Strukturfonds untersttzt werden (d.h. strukturelle Anpassung der Regionen, deren BIP unter oder nahe dem Durchschnitt der Gemeinschaft von 75% liegt, sowie der Regionen mit Strukturproblemen in Industrie, Landwirtschaft, Fischerei und stdtischen Regionen):
Ziel ist die Schaffung von umfassenderen Mglichkeiten zum Informations- und Erfahrungsaustausch, indem die direkte Zusammenarbeit zwischen ffentlichen Behrden oder gleichwertigen Stellen in Europa bei solchen Projekten gefrdert wird, welche im Rahmen der oben genannten Ziele untersttzt werden.
- Die Partner mssen nicht zu den in Ziel 1 und 2 eingeschlossenen Arten von Regionen gehren, aber sie mssen an einer Teilnahme an denjenigen Maánahmen interessiert sein, die durch diese Ziele untersttzt werden.
- Zu den Maánahmen knnen der Austausch von Erfahrungen oder die Verbreitung der Ergebnisse von erfolgreichen Projekten gehren.
2. Interregionale Zusammenarbeit zur Verbindung von ffentlichen Behrden oder gleichwertigen Stellen, die an anderen INTERREG-Programmen beteiligt sind:
Ziel ist die Frderung des Erfahrungsaustauschs und der Vernetzung zwischen Grenzgebieten und transnationalen Regionen.
- Die Partnerschaft ist auf ffentliche Behrden oder gleichwertige Stellen beschrnkt, die an laufenden oder frheren INTERREG-Programmen beteiligt sind bzw. waren.
- Die Maánahmen knnen die Zusammenarbeit bei grenzberschreitenden und transnationalen Aktivitten einschlieáen oder auf die Umsetzung der INTERREG-Programme (d.h. Vernetzung zwischen verschiedenen Sekretariaten)ausgerichtet sein.
3. Stadtentwicklung:
Ziel ist die Frderung von weitreichenderen Kooperationsmaánahmen mit Hinblick auf Themen der Stadtentwicklung.
- Die Partnerschaft steht allen Stdten und stdtischen Regionen einschlieálich kleinen und mittleren Stdten offen.
- Die Maánahmen umfassen die Verbreitung von Stadtentwicklungspraktiken durch konkreten Erfahrungsaustausch. Dazu gehrt der Austausch von erfolgreichen Anstzen mit Hinblick auf die Implementierung und Verbreitung von Projektideen und -ergebnissen.
4. Regionale innovative Maánahmen zu den folgenden drei Schwerpunkten:
a) eine auf Wissen und technischen Innovationen basierende regionale Wirtschaft;
b) e-EuropeRegio; die Informationsgesellschaft und regionale Entwicklung;
c) regionale Identitt und nachhaltige Entwicklung:
Verschiedene regionale Akteure werden gemeinsam eine Strategie fr innovative Maánahmen erarbeiten. Im Rahmen dieser Strategie, die auch dem Erfahrungsaustausch zwischen den Regionen dient, werden individuelle Projekte eingefhrt.
- Die Partnerschaft steht verschiedenen regionalen Akteuren offen.
- Die Strategie wird auf einem oder mehreren der oben genannten Schwerpunkte beruhen.
5. Andere geeignete Maánahmen:
Neben den oben erluterten vier Bereichen eignen sich auch die folgenden Themengebiete fr eine Zusammenarbeit: maritime Fragestellungen, Inseln und Gebiete in uáerster Randlage, Forschung und technologische Entwicklung, KMU, Informationsgesellschaft, Beschftigung, Unternehmertum, Tourismus, Kultur sowie Umwelt. Die Projekte innerhalb dieser Kategorie knnen auch auf die Zusammenarbeit bei Raumordnungsfragen oder auf die Beschftigung mit natrlichen und durch Menschenhand verursachten Katastrophen ausgerichtet sein. Desweiteren knnen Regionen untersttzt werden, die auf Grund ihrer Gebirgslage oder einer geringen Bevlkerungsdichte benachteiligt sind.
Die einzige Voraussetzung fr einen Einbezug der vorgeschlagenen Maánahme in diese Themenfelder ist, dass dieses Projekt zum obersten Ziel von INTERREG III C, d.h. zur Verbesserung der regionalen Entwicklungsrichtlinien, -strategien und -instrumente, beitragen muss. Innerhalb dieses Rahmens kann eine Vielzahl von Themen abgedeckt werden.
Alle Regionen des Gebietes der Europischen Union knnen an INTERREG III C teilnehmen. Regionen aus Drittstaaten, besonders aus den Bewerberstaaten, werden zu einer Teilnahme ermuntert. Inselgebiete und Gebiete in uáerster Randlage sollen beim Auswahlprozess Vorrang haben. Die Finanzierung fr Partner aus Drittstaaten wird mit den eigenen Mitteln des jeweiligen Landes realisiert oder von einer entsprechenden Finanzierungsquelle der EU (Phare, Tacis, CARDS, MEDA, EDF) bernommen.
Im Anhang A dieses Programms sind die vom Programm abgedeckten Gebiete sowie die Mitgliederstaaten und berechtige Regionen in den Mitgliederstaaten fr INTERREG III aufgefhrt. Der obligatorische Inhalt jedes INTERREG III C-Programms wird in Anhang B erlutert.
Die Maánahme wird vom federfhrenden Partner fr das Programm eingereicht, in dessen Gebiet er ttig ist. Die Richtlinien fr die finanzielle und administrative Verwaltung der Projekte sind die gleichen wie fr andere Strukturfondsprogramme.
Drei Arten von interregionalen Kooperationsmaánahemn knnen im Rahmen des INTERREG III C-Programms gefrdert werden:
1. Regionale Rahmenprojekte:
- Ziel ist die Frderung der Zusammenarbeit innerhalb einer Gruppe von Regionen.
- Eine umfassende regionale Kooperation bei einer begrenzten Zahl von kleineren Projekten.
- Die Maánahmen knnen sich auf alle Themen beziehen, die in den ,Unterabschnitten des Programms' beschrieben sind.
- Das Konsortium muss mindestens drei verschiedene Staaten einbeziehen, von denen mindestens zwei EU-Mitglieder sein mssen. Die Partner mssen regionale Behrden oder gleichwertige ffentliche Stellen sein. Die Partner der Unterprojekte, die innerhalb des regionalen Rahmenprojektes gefrdert werden, mssen ffentliche Behrden oder gleichwertige Stellen sein.
- Anhang C dieses Programms enthlt eine ausfhrliche Liste der Anforderungen fr ein regionales Rahmenprojekt.
- Fr diese Maánahme werden ungefhr 50-80% der fr jedes INTERREG III C-Programm vorgesehenen Mittel verwendet. Der Gesamtbeitrag von ERDF liegt normalerweise zwischen 500.000 und 5.000.000 Euro.
2. Individuelle Projekte:
- Ziel ist die Frderung des Erfahrungsaustauschs bei Methoden und projektorientierten Maánahmen.
- Die Maánahmen knnen sich auf alle Themen beziehen, die in den ,Unterabschnitten des Programms' beschrieben sind.
- Das Konsortium muss mindestens drei verschiedene Staaten einbeziehen, von denen mindestens zwei EU-Mitglieder sein mssen. Die Partner mssen regionale Behrden oder gleichwertige ffentliche Stellen sein, die die Kapazitt und die Vollmacht fr die Verwaltung ffentlicher Gelder haben.
- Fr diese Maánahme werden ungefhr 10-30% der fr jedes INTERREG III C-Programm vorgesehenen Mittel verwendet. Der Gesamtbeitrag von ERDF liegt normalerweise zwischen 200.000 und 1.000.000 Euro.
3. Netzwerke:
- Ziel ist die Verbindung der verschiedenen Regionen innerhalb und auáerhalb der Europischen Union mit Hinblick auf Projektentwicklung und Methoden zur Projektumsetzung.
- Die Maánahmen knnen sich auf alle Themen beziehen, die in den ,Unterabschnitten des Programms' beschrieben sind - mit Ausnahme der ,regionalen innovativen Maánahmen'.
- Das Konsortium muss mindestens fnf verschiedene Staaten einbeziehen, von denen mindestens drei EU-Mitglieder sein mssen. Die Partner mssen regionale Behrden oder gleichwertige ffentliche Stellen sein, die die Kapazitt und die Vollmacht fr die Verwaltung ffentlicher Gelder haben.
- Die Maánahmen knnen sich auf alle Themen beziehen, die in den ,Unterabschnitten des Programms' beschrieben sind - mit Ausnahme der ,regionalen innovativen Maánahmen'.
- Fr diese Maánahme werden ungefhr 10-20% der fr jedes INTERREG III C-Programm vorgesehenen Mittel verwendet. Der Gesamtbeitrag von ERDF liegt normalerweise zwischen 200.000 und 1.000.000 Euro.