Gemeinschaftsinitiative betreffend Transport- und Verteilernetze für Energie, die von den Mitgliedstaaten eingerichtet werden sollen (REGEN), 1990-1993.
Zur beschleunigten Beschaffung von Infrastrukturen für den Empfang und die Weiterleitung von Erdgas in Randgebieten, wo diese zur Zeit noch nicht existieren, und zur Beschleunigung der Vollendung von gemeinschaftsweiten Netzen für den Transport und die Verteilung von Gas und im Ausnahmefall Elektrizität, um angemessene Verbindungen zwischen Randgebieten und dem Rest der Gemeinschaft sicherzustellen.
Fünf Projekte:
- die Schaffung von Empfangseinrichtungen und Transportnetzen für die Einführung von Erdgas in Regionen von Portugal und Griechenland;
- die Einrichtung von Verbindungsleitungen zwischen den Gastransportnetzen der Republik Irland und denen des Vereinigten Königreichs;
- die Aufnahme der Insel Korsika in eine mögliche künftige Verbindungsleitung zwischen Gastransportnetzen auf dem italienischen Festland und einem Leitungsnetz, das auf der Insel Sardinien eingerichtet werden soll;
- die Einrichtung einer Verbindungsleitung zwischen Gastransportnetzen in Portugal und Spanien;
- Die Einrichtung einer Verbindungsleitung zwischen Elektrizitätsverteilernetzen in Italien und Griechenland.
Die Kommission ist für die Umsetzung der Initiative zuständig.
Die unter dieser Initiative eingereichten Projekte werden vom Mitgliedstaat und der Gemeinschaft gemeinsam finanziert. Ferner werden von der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Kohle- und Stahlgemeinschaft Darlehen vermittelt. Der Beitrag der Gemeinschaft berücksichtigt insbesondere die in Konsultation mit der Europäischen Investitionsbank vorgenommene Schätzung der Dienstleistungen der Gemeinschaft in Bezug auf die Arbeit, die voraussichtlich während des Zeitraums 1990 bis 1993 durchzuführen sein wird sowie die Erfordernisse für gemeinschaftliche Zahlungskredite für Budgethilfe die sich- ggf. zusätzlich zu den bereits in den Hilfsrahmenwerken der Gemeinschaft vorgesehenen Erfordernissen - ergeben sowie eine Beurteilung der Finanzierungspläne für diese Projekte, um auf diese Weise das richtige Finanzierungsgleichgewicht zwischen Zuschuß und Darlehen sicherzustellen.
Die Kommission stellt je nach Bedarf fachliche Unterstützung zur Verfügung in Bezug auf die Auslegung, Finanzierung und Umsetzung von Projekten im Rahmen der Initiative. Die in Verbindung mit dieser Initiative eingereichten Anträge müssen alle potentiellen Erfordernisse in Bezug auf ergänzende Investitition anderswo in den Energie-Transport- und Verteilernetzen der Gemeinschaft klarmachen, die unter Umständen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Verbindungsleitungen erforderlich sind, die entweder im Zeitraum 1990 bis 1993 oder danach eingerichtet werden sollen. Förderung durch die Gemeinschaft hängt davon ab, ob die zuständigen Behörden sich zur fristgerechten Programmierung dieser ergänzenden Investitionen verpflichten.