Gemeinschaftsprogramm (EWG) für die Entwicklung bestimmter benachteiligter Regionen der Gemeinschaft durch die Erschließung des endogenen Energiepotentials (VALOREN), 1986-1991
Analoge Maßnahmen haben in der Vergangenheit bereits dazu beigetragen, die Energieversorgung in bestimmten Gebieten der Gemeinschaft durch neue Methoden im Bereich der Stromgewinnung aus Wasserkraft und alternativen Energiequellen sicherzustellen.
Es wird erwartet, daß VALOREN mit Hilfe regionaler Beihilfesysteme nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Energieversorgungslage in den betroffenen Gebieten leisten wird, sondern auch eine allgemeine Verstärkung ihrer sozioökonomischen Position zulassen wird.
Das Programm hat Bezug auf die Energiedemonstrationsaktion (ENDEMO C).
Einleiten eines Bündels kohärenter mehrjähriger Maßnahmen zugunsten der Nutzung der lokalen Energieressourcen und der rationellen Energienutzung - unter Berücksichtigung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik - zur Verstärkung der sozioökonomischen Basis der betreffenden Regionen, Begünstigung der Schaffung von Arbeitsplätzen und Hebung des Technologiestands.
Drei Arten von Maßnahmen:
- Wirtschaftliche Nutzung der lokalen Energieressourcen:
alternative und erneuerbare Energiequellen, kleine Torf- und Braunkohlevorkommen;
- Rationelle Energienutzung:
Energieeinsparungen und Erdölsubstitution;
- Förderungsmaßnahmen einschließlich Erhebungen und Programmieren auf regionaler und lokaler Ebene, Beratung und technische Hilfe für KMU und die Verbreitung von Informationen.
Das Programm wird gemeinsam von den betroffenen Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft finanziert. Die von der Gemeinschaft gewährte Interventionshilfe kann vollständig oder teilweise die Form einer Kapitalsubvention oder einer Zinsvergütung für Darlehen annehmen.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kann sich an bestimmten Maßnahmen des Programms mit bis zu 55 % der betreffenden gesamten öffentlichen Ausgaben beteiligen. Für ERDF-Beihilfen kommen Behörden, Gebietskörperschaften, verschiedene Einrichtungen, Unternehmen, Genossenschaften oder Einzelpersonen in Betracht.
Die Investitionsvorhaben in diesem Programm kommen nicht für Beihilfe im Rahmen der Energiedemonstrationsaktion in Betracht, wobei im Rahmen dieses Programms gewährte Beihilfe nicht mit Beihilfe kombiniert werden kann, die an anderer Stelle in der Fondsverordnung oder der ERDF-Verordnungen in bezug auf das Energiepotential vorgesehen ist.