Spezifisches Programm im Bereich der sozio-ökonomischen Schwerpunktforschung, 1994-1998
Dieses spezifische Programm fällt und die Tätigkeit I des Vierten Rahmenprogramms.
In Übereinstimmung mit dem Weißbuch der Kommission über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zielen die Forschungsaktivitäten auf die Rationalisierung zukünftiger Entscheidungen der Regionen, der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, um eine gemeinsame Wissensgrundlage über die sozio-ökonomischen Herausforderungen Europas zu erarbeiten. Im Mittelpunkt der im Rahmen des Programms durchgeführten Forschung stehen drei Bereiche.
Die Tätigkeiten in bezug auf die Bewertung der wissenschafts- und technologiepolitischen Optionen schließen sich an das Programm MONITOR (FAST, SAST und SPEAR) an und können auf den Arbeiten des Instituts für technologische Zukunftsforschung der GFS und den Programmen VALUE, SPRINT und EUROSTAT aufbauen. Außerdem wird die aus den spezifischen Programmen (Bewertung der sozio-ökonomischen Auswirkung der Forschung), gewonnene Erfahrung genutzt, die zum erstenmal in das Dritte Rahmenprogramm aufgenommen wurde.
Um die Arbeit in diesem Bereich zu unterstützen, wird die Schaffung eines offenen Informationssystems in Erwägung gezogen, das FTE-Statistiken und Indikatoren erstellen und zugänglich machen soll. Dies wird in Zusammenarbeit mit EUROSTAT entwickelt und baut auf den Statistiken und Indikatoren sein, die auf einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Ebene (EUROSTAT und das Institut für technologische Zukunftsstudien der GFS) und bei der OECD und internationalen Organisationen wie UNESCO, UNIDO, FAO, usw. vorliegen oder ermittelt wurden
Die Tätigkeiten in diesem Bereich sollten sich auf ETAN (European Technology Assessment Network europäisches Netz für Technologiebewertung) stützen, das von diesem Programm finanziert wird. ETAN die wichtigsten in diesem Bereich tätigen regionalen, nationalen und europäischen Gremien zusammenführen, einschließlich STOA des Europäischen Parlaments und des Technologiebewertungsnetzes des Europäischen Parlaments. Dies wird die enge Koordination der Gemeinschaftsforschung mit verwandten Forschungsbemühungen in den Mitgliedstaaten ermöglichen und im Laufe des Verfahrens die entwicklung einer gemeinsamen Informations- und Analyse-Infrastruktur.
Die Tätigkeiten im zweiten Bereich werden die Förderung der Entwicklung Europas zu einer Gesellschaft unterstützen, in der lebenslanges Lernen und Ausbildung eine zentrale Rolle spielen.
Die Forschungsarbeit wird in den Mitgliedstaaten durchgeführte Tätigkeiten ergänzen und mit den technologischen Forschungen innerhalb des spezifischen Programms über Telematiksysteme und mit den Programmen SOCRATES und LEONARDO abgestimmt. In diesem Zusammenhang werden auch die grundlegende Datenerfassung und Systemanalyse im Rahmen von EURYDICE sowie die Arbeiten von CEDEFOP berücksichtigt.
Die Forschung über soziale Integration und soziale Ausgrenzung unter der dritten Überschrift ist eng mit Gemeinschaftsinitiativen verbunden, vor allem mit dem mittelfristigen Aktionsplan gegen soziale Ausgrenzung und ähnlichen Initiativen in den Mitgliedstaaten.
Die von diesem Programm erfaßten Tätigkeiten im Bereich der Schwerpunktforschung werden durch sozio-ökonomische Bestimmungen ergänzt, die Bestandteil der anderen Programme des Vierten Rahmenprogramms sind. Im Rahmen der ersten Tätigkeit hat jedes spezifische Programm eine Bewertung der sozio-ökonomischen Risiken und Folgen seiner Tätigkeiten durchzuführen. Die zweite Aktivität enthält Bestimmungen, die die sozio-ökonomischen Aspekte der internationalen wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit berücksichtigen, während die vierte Tätigkeit die Ausbildung und Mobilität von Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern erfaßt.
Dieses Programm wird im Hinblick darauf konzipiert und durchgeführt, Forschungsarbeiten zu unterstützen, die gleichartige Arbeiten im Rahmen anderer spezifischer Programme des Vierten Rahmenprogramms ergänzen, bereichern oder unterstützen und dadurch die Synergien zwischen diesen Programmen zu stärken.
Gegebenenfalls werden die Forschungstätigkeiten die Teilnahme von Fachleuten und Arbeitsgruppen ermöglichen, die die Interessen der Endbenutzer der Forschungsergebnisse vertreten.
Darüber hinaus werden zu COST-Projekten im sozialwissenschaftlichen Bereich und zu europäischen Einrichtungen, die auf Programmgebieten tätig sind, intensive Kontakte unterhalten.
Gegebenenfalls wird die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen in Drittländern außerhalb Europas, z. B. mit der Nationalen Wissenschaftsstiftung (National Science Foundation) oder dem Technologiebüro (Office of Technology) in den Vereinigten Staaten und dem Nationalen Institut für Wissenschafts- und Technologiepolitik in Japan organisiert.
Aufklärung von Entscheidungen, die auf dezentralisierter, nationaler oder Gemeinschaftsebene getroffen werden, und die den Grundstein für eine nachhaltige Entwicklung der europäischen Volkswirtschaften legen, damit diese im weltweiten Wettbewerb bestehen und Arbeitsplätze schaffen können.
Drei Tätigkeiten:
- Bewertung der wissenschafts- und technologiepoilitischen Optionen in Europa:
Entwicklung einer gemeinsamen Wissensgrundlage für politische Entscheidungsträger im Bereich der Wissenschafts- und Technologiepolitik auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene mit dem ultimativen Ziel, größere Dauerhaftigkeit und engere Zusammenarbeit von FTE-Vorhaben und Politik in Europa zu erreichen:
. Analyse der FTE-Situation in Europa im globalen Zusammenhang;
. Bewertung der Korrelationen zwischen kurz- und mittelfristigen Bedürfnissen, sozio-ökonomischen Veränderungen und neuen wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen;
. Methoden, Instrumente und Konzepte;
- Forschungsarbeiten über das allgemeine und berufliche Bildungswesen:
Unterstützung der von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen zur Verstärkung der Verbindung zwischen Forschung, allgemeiner und beruflicher Bildung und zur Verbesserung ihrer allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme durch Anregung der Forschung und Verbreitung der Ergebnisse und Innovationen, die sie produziert:
. Wirksamkeit von Politiken und Maßnahmen;
. Verfahren, Hilfsmittel und Technologien - Innovation und Qualität in formeller und informeller allgemeiner und beruflicher Bildung (umfaßt neue Technologien in allgemeinen und beruflichen Lernverfahren; Verbreitung pädagogischer Neuerungen; Qualität des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens; Lehrer und Ausbilder);
. Allgemeine und berufliche Bildung und wirtschaftliche Entwicklung (einschließlich vergleichende Analyse der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme und deren Beziehung zur wirtschaftlichen Entwicklung und Beschäftigung in Europa;
-Forschungsarbeiten über soziale Integration und soziale Ausgrenzung in Europa:
Unter Berücksichtigung der Veränderungen im Fortschritt auf dem europäischen Kontinent als Ganzes, können die Forschungstätigkeiten in vier thematische Blöcke unterteilt werden:
. Ablauf und Erscheinungsformen der sozialen Ausgrenzung und Integration;
. Ursachen für soziale Ausgrenzung, insbesondere Arbeitslosigkeit;
. Analyse von Wanderungsbewegungen;
. Bewertung der Auswirkungen der sozialen Integrationspolitik.
Die Kommission ist für die Durchführung des Programms mit Unterstützung von einem beratenden Ausschuß zuständig, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Die Kommission ist zuständig für die Erstellung eines Arbeitsprogramms, das im einzelnen die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der Tätigkeit, den Zeitplan für die Durchführung und die vorgeschlagenen Finanz- und Verwaltungsregelungen enthält. Ausschreibungen für FTE-Projekte werden von der Kommission auf der Grundlage des Arbeitsprogramms erlassen.
Allen juristischen Personen, die regelmäßig FTE in der Gemeinschaft oder in europäischen Staaten ausführen, mit denen die Gemeinschaft ein Abkommen abgeschlossen hat, kann finanzielle Unterstützung für die Beteiligung an den Programmtätigkeiten gewährt werden. Die Kommission ist bevollmächtigt, internationale Kooperationsvereinbarungen mit europäischen Drittländern auszuhandeln, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und mit internationalen Organisationen, die in Europa angesiedelt sind, mit der Absicht, diese teilweise oder ganz am Programm zu beteiligen. Außerdem werden Vorkehrungen für die Aufnahme der Zusammenarbeit im Rahmen von internationalen Organisationen getroffen.
Die Gemeinsame Forschungsstelle wird durch ihr eigenes Programm von direkten Aktionen zur Verwirklichung der FTE-Ziele des ersten Bereichs (Bewertung der wissenschafts- und technologiepolitischen Optionen in Europa) im Rahmen des spezifischen Programms beitragen.
Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft zu FTE-Tätigkeiten, die von Dritten ausgeführt werden, wird hauptsächlich durch FTE-Projekte auf Kostenteilungsbasis, konzertierte Aktionen bestehend aus der Koordination von bereits durch öffentliche oder private Gremien finanzierte FTE-Projekte, spezifische Maßnahmen, die den Anforderungen des Programms entsprechen, wie thematische Studien und Maßnahmen zur Bereitstellung von allgemeinen Dienstleistungsinstrumenten für Forschungszentren, und verschiedene vorbereitende, begleitende und Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt.
Aktionen mit Kostenbeteiligung erhalten in der Regel höchstens 50% der Projektkosten aus Gemeinschaftsfinanzierung, während der Beitrag der Gemeinschaft bei konzertierten Aktionen bis zu 100% der Koordinierungskosten decken kann. Bei spezifischen Maßnahmen und den verschiedenen vorbereitenden, begleitenden und Unterstützungsmaßnahmen kann der Beitrag der Gemeinschaft bis zu 100% der Gesamtkosten decken.
.Internationale Organisationen, die in Europa ansässig sind, können in Ausnahmefällen auf derselben Grundlage wie Gemeinschaftsorganisationen finanziert werden.
Der Programmhaushalt wird wie folgt zwischen den drei Tätigkeiten verteilt: Bewertung der wissenschafts- und technologiepolitischen Optionen in Europa 50 Millionen ECU; Forschungsarbeiten über das allgemeine und berufliche Bildungswesen 25 Millionen ECU; Forschungsarbeiten über soziale Integration und soziale Ausgrenzung 30 Millionen ECU. Die Aufteilung auf die einzelnen Bereiche schließt nicht aus, daß die Vorhaben unter mehrere Bereiche fallen.
Diese Zahlen enthalten eine Summe, die höchstens 14,5% des Programmhaushalts entspricht und für Personal- und Verwaltungsausgaben vorgesehen ist und einen Betrag von 1 Millionen ECU für die Verbreitung und Nutzung der Programmergebnisse.
Ein Betrag von 33 Millionen ECU, der die Differenz zwischen dem für diese Programm als notwendig erachteten Mittelbedarf und dem im Vierten FTE-Rahmenprogramm für sozio-ökonomische Schwerpunktforschung festgelegten Betrag darstellt, ist für Tätigkeiten des spezifischen Programms vorgesehen, die durch direkte Aktionen (GFS) (1995-1998) und W&T-Unterstützungstätigkeiten im rahmen des wettbewerbsorientierten Ansatzes durchzuführen sind.
Der Programmhaushalt kann vor Juni 1996 in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vierten Rahmenprogramms erhöht werden.
Die Kommission ist für die ständige Überwachung des Programms zuständig, um sicherzustellen, daß die Programmziele, Prioritäten und finanziellen Ressourcen entsprechend eingehalten werden. Auf der Grundlage dieses Beobachtungsverfahrens soll sie, wo zutreffend, Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des Programms unterbreiten.
%Außerdem werden regelmäßige Bewertungen der vom Programm erfaßten Tätigkeiten von einer Gruppe unabhängiger Fachleute durchgeführt, die, zum Zeitpunkt der Beendigung des Programms eine Endbewertung der erzielten Ergebnisse verglichen mit den ursprünglichen Zielen durchführt. Der Endbewertungsbericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß vorgelegt.