Ziel
The Transportation sector employs over 10 million persons in the EU today. At the same time, Transport is a social sector that is rapidly developing, changing and being influenced to the maximum extent by the development of automation, electrification and greening of transport, among others, thus facing problems in staffing its several domains with appropriate and qualified personnel. This fact, makes the need for changes in training and education content, curricula, tools and methodologies absolutely imperative, incorporating lifelong learning aspects for the professionals in all transports areas. SKILLFUL vision is to identify the skills and competences needed by the Transport workforce of the future and define the training methods and tools to meet them. For all the above trends, employability will be strongly connected by SKILLFUL to future transport job requirements for all transportation modes and multimodal chains (which constitute a key transport of the future trend) and for all levels/types of workers, while all training modes will be included and integrated in a balanced way. To achieve this, SKILLFUL aims to review the existing, emerging and future knowledge and skills requirements of workers at all levels in the transportation sector, to structure the key specifications and components of the curricula and training courses that will be needed to meet these competence requirements optimally and to identify and propose new business roles in the education and training chain, such as those of “knowledge aggregator”, “training certifier” and training promoter”, in order to achieve European wide competence development. Project results are verified through s wide number of Pilots with low to high skilled workers from all transportation modes Europewide.
Wissenschaftliches Gebiet
Programm/Programme
Thema/Themen
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H2020-MG-2016-SingleStage-INEA
Finanzierungsplan
RIA - Research and Innovation actionKoordinator
1000 Bruxelles / Brussel
Belgien
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Beteiligte (24)
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
157 80 ATHINA
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
77454 Marne-La-Vallee
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
LT-10223 Vilnius
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57001 Thermi Thessaloniki
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2628 CD Delft
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10623 Berlin
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NE1 7RU Newcastle Upon Tyne
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010 26 Zilina
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02150 Espoo
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1049 001 Lisboa
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00185 Roma
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
75015 Paris
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4 Dublin
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76800 Saint Etienne Du Rouvray
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46010 Valencia
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50121 Florence
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1130 Bruxelles / Brussel
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
69675 Bron
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
46024 Valencia
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1050 Bruxelles / Brussel
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05200 RAJAMAKI
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10129 Torino
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18119 ROSTOCK
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10623 Berlin
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