Ziel
X2Rail-1 addresses the S2R-CFM-IP2-01-2015 “Start-up activities for Advanced Signalling and Automation System” call issued by the Shift2Rail Joint Undertaking as part of the Innovation Programme 2 “Advanced Traffic Management & Control Systems”.
The X2Rail-1 project aims to research and develop six selected key technologies to foster innovations in the field of railway signalling and automation systems towards a flexible, real-time, intelligent traffic management and decision support system.
The actions to be undertaken in the scope of X2Rail-1 are related to the following specific objectives:
To overcome the limitations of the existing communication systems by adapting radio communication systems which establish the backbone for the next generation advanced rail automation systems.
To improve the usable track capacity by introducing more Automatic Train Operation (ATO) systems and Moving Block systems.
To innovate the signalling architectures towards more decentralized and less cost intensive systems by incorporating Moving Block systems and Smart Wayside Objects.
To minimize energy consumption and to improve train punctuality through more extensive use of Automatic Train Operation (ATO) systems.
To increase innovation in the field of lab testing by developing architectures for new lab test systems and simulations for control, command and communication systems in order to reduce costs.
To ensure security among all connected signalling and control systems by developing new cyber security systems dedicated to railways.
To ensure the backward compatibility of ERMTS/ETCS technologies, notwithstanding of the required functional enrichment of the future signalling and control systems.
Wissenschaftliches Gebiet
Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Thema/Themen
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
Andere Projekte für diesen Aufruf anzeigenUnterauftrag
H2020-S2RJU-CFM-2015-01-1
Finanzierungsplan
RIA - Research and Innovation actionKoordinator
81379 Munchen
Deutschland
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Beteiligte (31)
93400 Saint Ouen
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
6001 Charleroi
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
12038 Savigliano
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16151 NAPOLI
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106 00 Praha
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721 73 Vasteras
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20018 San Sebastian
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
20200 Beasain
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20018 San Sebastian
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10785 Berlin
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
60327 Frankfurt Am Main
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51147 Koln
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3014 Bern
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59300 Famars
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
30163 Hannover
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
28108 Alcobendas Madrid
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1120 Wien
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
88090 Immenstaad Am Bodensee
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
78066 Saint Quentin Yvelines Cedex
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70043 Monopoli
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SE1 8SW LONDON
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1040 Bruxelles / Brussel
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
93418 La Plaine Saint-Denis
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
75015 Paris
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1040 Bruxelles / Brussel
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
71254 Ditzingen
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28033 Madrid
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1200 Wien
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781 89 Borlange
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100 44 Stockholm
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Beteiligung beendet
80333 Munchen
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