Projektbeschreibung
Sicherstellung einer nahtlosen grenzüberschreitenden 5G-Konnektivität für autonome Fahrzeuge
Schnelle, weithin verfügbare 5G-Netze werden zur Bewältigung der Datenflut benötigt, die durch vernetzte, in Echtzeit kommunizierende Fahrzeuge entstehen wird. Im Rahmen des EU-finanzierten Projekts 5G-MOBIX soll der Mehrwert der 5G-Konnektivität für vernetzte und automatisierte Mobilitätsdienste und -funktionen in Situationen der Grenzüberschreitung gemessen werden. Auf diese Weise soll das Projekt sicherstellen, dass die nahtlose Konnektivität erhalten bleibt, wenn ein autonomes Fahrzeug die Grenze eines Landes überquert und nicht mehr von seinem heimischen 5G-Netz versorgt wird. Daher werden Versuche durchgeführt, um die Vorteile von 5G für Anwendungen wie kooperatives Überholen, Zusammenführen von Fahrspuren auf Autobahnen, Lkw-Platooning, ferngesteuertes Fahren und Unterstützung der Dienstleistungsqualität von Fahrzeugen zu bewerten.
Ziel
5G-MOBIX aims at executing CCAM trials along x-border and urban corridors using 5G core technological innovations to qualify the 5G infrastructure and evaluate its benefits in the CCAM context as well as defining deployment scenarios and identifying and responding to standardisation and spectrum gaps.
5G-MOBIX will first define the critical scenarios needing advanced connectivity provided by 5G, and the required features to enable those advanced CCAM use cases. The matching between the advanced CCAM use cases and the expected benefit of 5G will be tested during trials on 5G corridors in different EU countries as well as China and Korea.
Those trials will allow running evaluation and impact assessments and defining also business impacts and cost/benefit analysis. As a result of these evaluations and also internation consultations with the public and industry stakeholders, 5G-MOBIX will propose views for new business opportunity for the 5G enabled CCAM and recommendations and options for the deployment.
Also the 5G-MOBIX finding in term of technical requirements and operational conditions will allow to actively contribute to the standardisation and spectrum allocation activities.
5G-MOBIX will evaluate several CCAM use cases, advanced thanks to 5G next generation of Mobile Networks. Among the possible scenarios to be evaluated with the 5G technologies, 5G-MOBIX has raised the potential benefit of 5G with low reliable latency communication, enhanced mobile broadband, massive machine type communication and network slicing.
Several automated mobility use cases are potential candidates to benefit and even more be enabled by the advanced features and performance of the 5G technologies, as for instance, but not limited to: cooperative overtake, highway lane merging, truck platooning, valet parking, urban environment driving, road user detection, vehicle remote control, see through, HD map update, media & entertainment.
Wissenschaftliches Gebiet
Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
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H2020-ICT-2018-2
Finanzierungsplan
IA - Innovation actionKoordinator
1050 BRUXELLES
Belgien
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Beteiligte (66)
In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
250102 Jinan,Shandong Province
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In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
250014 Jinan
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In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
305700 DAEJON
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In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
116024 Dalian
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In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
31214 CHEONAN-SI
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In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
05836 SEOUL
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
116023 DALIAN
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In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
Beijing
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In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
250014 Jinan
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02150 Espoo
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28004 Madrid
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69009 Lyon
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
78280 GUYANCOURT
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28037 MADRID
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2785 599 Sao Domingos De Rana
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OX11 0QR Harwell Oxfordshire
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
4800-058 Guimaraes
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151 24 MAROUSSI
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36400 Porrino Pontevedra
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29590 Malaga
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28027 Madrid
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19002 Paiania
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34885 Istanbul
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80686 Munchen
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10587 Berlin
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Beteiligung beendet
5701 NV Helmond
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106 82 ATHINA
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1649 022 Lisboa
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2809 013 Lisboa
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1253 Luxembourg
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1959 007 Lisboa
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3810 193 Gloria E Vera Cruz
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3072 AP Rotterdam
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4362 Esch Sur Alzette
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28045 Madrid
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1050-193 Lisboa
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02650 Espoo
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
2720 093 Amadora
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
2700 Amadora
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28050 MADRID
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
28013 Madrid
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1050-153 Lisbon
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
2595 DA Den Haag
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10623 Berlin
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5612 AE Eindhoven
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34854 Istanbul
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
34430 Tepebasi, Istambul
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4365 ESCH-SUR-ALZETTE
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30003 Murcia
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74321 Bietigheim Bissingen
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
61381 Friedrichsdorf
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78000 Versailles
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20009 Donostia San Sebastian
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
36203 Vigo
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02150 Espoo
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171 21 NEA SMYRNI
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
2610-171 Amadora
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34469 Istanbul
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
34398 Istanbul
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5657 BX Eindhoven
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3001 Leuven
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4460 191 Matosinhos
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06100 Ankara
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28040 Madrid
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5657EB Eindhoven
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
5657 EB Eindhoven
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