Projektbeschreibung
Hilfe für EU-Länder bei Entsorgung radioaktiver Abfälle
Das Europäische Gemeinsame Programm für die Entsorgung radioaktiver Abfälle EURAD (European Joint Programme on Radioactive Waste Management) wird mit den nationalen Programmen der EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Richtlinie 2011/70/Euratom (Abfallrichtlinie) umzusetzen. Außerdem wird es für alle beteiligten Organisationen auf EU-Ebene Maßnahmen für gemeinsame Ziele koordinieren, sei es im Bereich Forschung oder bei der technischen Unterstützung. Aufbauend auf dem Projekt EC JOPRAD wird EURAD den Mitgliedstaaten dabei helfen, das nötige Know-how für eine sichere und dauerhafte Entsorgung radioaktiver Abfälle zu erlangen. Zudem vermittelt EURAD das entsprechende Managementwissen, um Entsorgungseinrichtungen zu betreiben, und hilft beim Wissenstransfer zwischen Ländern und Organisationen.
Ziel
Following decades of RD&D in support of the safe management and disposal of radioactive waste, and building on the preparatory work of the recent EC JOPRAD project, a European Joint Programme on Radioactive Waste Management (EURAD) is now proposed to coordinate activities on agreed priorities of common interest between European Waste Management Organisations (WMOs), Technical Support Organisations (TSOs) and Research Entities (REs).
Such Joint Programming will complement National RD&D Programmes, by jointly establishing and carrying out activities jointly where there is added value at the European level. It is the logical next step in deepening collaboration between European actors in the field of radioactive waste management (RWM). It builds on existing and emerging networks of European actors (IGD-TP, SITEX and REs network), preceding coordination and support actions (in particular, SecIGD2, SITEX-II project and JOPRAD).
The Joint Programme will generate and manage knowledge to support EU Member States with their implementation of the Directive 2011/70/Euratom (Waste Directive), taking into account the different magnitudes and stages of advancement of Member State National Programmes. This will encompass:
• Supporting Member-States in developing and implementing their national RD&D programmes for the safe long-term management of their full range of different types of radioactive waste through participation in the RWM Joint Programme; in particular:
• Consolidating existing knowledge for the safe start of operation of the first geological disposal facilities for spent fuel, high-level waste, and other long-lived radioactive waste, and supporting optimization linked with the stepwise implementation of geological disposal; and
• Enhancing knowledge management and transfer between organisations, Member-States and generations.
Wissenschaftliches Gebiet
Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Thema/Themen
Finanzierungsplan
COFUND-EJP - COFUND (European Joint Programme)Koordinator
92298 Chatenay Malabry
Frankreich
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Beteiligte (115)
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
91120 Palaiseau
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
45060 Orleans
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
31062 Toulouse Cedex 9
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1000 Ljubljana
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1070 Bruxelles / Brussel
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31224 Peine
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75015 PARIS 15
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
75008 Paris
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
92320 Chatillon
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28040 MADRID
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
18071 Granada
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28006 Madrid
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08034 Barcelona
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48015 Bilbao
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28049 Madrid
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28040 Madrid
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01015 Kyiv
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
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03142 Kyiv
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61108 Kharkiv
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75794 Paris
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54052 Nancy Cedex
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06100 Nice
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34090 Montpellier
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86034 Poitiers Cedex
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38058 Grenoble
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42023 Saint Etienne
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91120 Palaiseau
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45067 Orleans Cedex 2
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59000 Lille
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4455 TW Nieuwdorp Zld
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2628 CN Delft
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02300 Vilnius
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250 68 Husinec-Rez
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4000 Roskilde
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153 10 AGHIA PARASKEVI
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28043 Madrid
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52428 Julich
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04318 Leipzig
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14473 POTSDAM
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01328 Dresden
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50667 Koln
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31152 Visaginas
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03-195 Warszawa
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92260 Fontenay Aux Roses
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75011 Paris
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75272 Paris
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Beteiligung beendet
75010 Paris
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1049 001 Lisboa
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1000-043 Lisboa
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1000 Ljubljana
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1000 Ljubljana
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1000 Ljubljana
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1049 Bruxelles / Brussel
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76131 Karlsruhe
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30539 HANNOVER
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55122 Mainz
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38678 Clausthal Zellerfeld
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30655 Hannover
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08019 Barcelona
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
14469 Potsdam
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12205 Berlin
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LT-44403 Kaunas
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1121 Budapest
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8200 Veszprem
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5430 Wettingen
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
WA16 8QZ Knutsford
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
3012 Bern
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1015 Lausanne
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In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
8092 Zuerich
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In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
108-0014 Tokyo
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
08034 Barcelona
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In einem nicht assoziierten Drittland eingetragener Rechtsträger, der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie die Verbreitung der Ergebnisse nicht förderfähig ist.
2601 Acton Act
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8401 Winterthur
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15341 Agia Paraskevi
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45307 Essen
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2444 Seibersdorf
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821 02 Bratislava
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1755 LE Petten
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1210 Saint-Josse-Ten-Noode
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4000 Liege
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2400 Mol
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27160 Eurajoki
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28100 Pori
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5232 Villigen Psi
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8600 Dubendorf
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2040 Budapest
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115400 Mioveni
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CA20 1DB Cumbria
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M13 9PL Manchester
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1160 Bruxelles / Brussel
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169 03 Solna
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Beteiligung beendet
751 05 Uppsala
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03142 Kyiv
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81243 Bratislava
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110000 Praha
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46117 Liberec
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160 00 Praha
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70800 Ostrava-Poruba
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116 36 Praha 1
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250 68 Husinec Rez
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14000 Praha
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2595 DA Den Haag
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1027 Budapest
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1000 Sofia
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1678 Nicosia
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00014 Helsingin Yliopisto
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
02151 Espoo
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
40100 Jyvaskyla
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
02150 Espoo
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
33100 Tampere
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SN2 1FL Swindon
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02150 Espoo
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
LE15 6AX Oakham
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
91864 Trnava
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