Projektbeschreibung
Zuverlässige elektronische Bauteile aus Europa für Anwendungen der nächsten Generation
Elektronische Bauteile und Systeme haben für die Wirtschaft und Bevölkerung der EU eine große Bedeutung, da sie in verschiedenen Bereichen – von Verkehr und Mobilität bis hin zu Medizin und Energie – eingesetzt werden. Um die Unabhängigkeit zu stärken und an die Spitze zu gelangen, müssen die derzeit fragmentierten Bemühungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gebündelt werden. Dabei muss unter anderem die Zuverlässigkeit zunehmend komplexer Chips und Systeme gesteigert werden, die riesige Datenmengen mit einer höheren Geschwindigkeit und Präzision und einem geringeren Energieverbrauch verarbeiten sollen. Die Zuverlässigkeit wird vor allem im Zeitalter der Industrie 4.0 und des Internets der Dinge in Anbetracht der mit der Cloud verbundenen Echtzeit-Datenverarbeitung an Bedeutung gewinnen, welche „missionskritischen“ Einsatzbereichen wie selbstfahrenden Autos zugrunde liegt. Das EU-finanzierte Projekt iRel40 will mit der Unterstützung von 79 Partnern aus 14 Ländern die Ausfallrate von elektronischen Bauteilen und Systemen entlang der gesamten Wertschöpfungskette reduzieren und gleichzeitig Tausende Arbeitsplätze in der Produktion und Erprobung schaffen.
Ziel
Intelligent Reliability 4.0 (iRel40) has the ultimate goal of improving reliability for electronic components and systems by reducing failure rates along the entire value chain. Trend for system integration, especially for heterogeneous integration, is miniaturization. Thus, reliability becomes an increasing challenge on device and system level and faces exceptional requirements for future complex applications. Applications require customer acceptance and satisfaction at acceptable cost. Reliability must be guaranteed when using systems in new and critical environments.
In iRel40, 79 partners from 14 countries collaborate in 6 technical work packages along the value chain. WP1 focuses on specifications and requirements. WP2 and WP3 focus on modelling, simulation, materials and interfaces based on test vehicles. WP4 applies the test vehicle knowledge to industrial pilots related to production. WP5 applies the knowledge to testing. WP6 focuses on application use cases applying the industrial pilots. We assess and validate the iRel40 results. Reliable electronic components and systems are developed faster and new processes are transferred to production with higher speed. Crucial insight gained by Physics of Failure and AI methods will push overall quality levels and reliability.
iRel40 results will strengthen production along the value chain and support sustainable success of Electronic Components and Systems investment in Europe. By collaboration between academy, industry and knowledge institutes on this challenging topic of reliability, the project secures more than 25.000 jobs in the 25 participating production and testing sites in Europe. The project supports new applications and reliable chips push applications in energy efficiency, e-mobility, autonomous driving and IoT. This unique project brings, for the first time ever, world-leading reliability experts and European manufacturing expertise together to generate a sustainable pan-European reliability community.
Wissenschaftliches Gebiet
Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Thema/Themen
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
H2020-ECSEL-2019-1-IA-two-stage
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H2020-ECSEL-2019-1-IA
Finanzierungsplan
IA - Innovation actionKoordinator
85579 Neubiberg
Deutschland
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Beteiligte (90)
8141 UNTERPREMSTATTEN
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8700 Leoben
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8020 Graz
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9020 Klagenfurt am Wörthersee
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9524 Villach St Magdalen
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8700 Leoben
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8010 Graz
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
8010 Graz
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1040 Wien
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8010 Graz
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
01109 Dresden
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
70839 Gerlingen-Schillerhoehe
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44227 Dortmund
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80686 Munchen
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08056 Zwickau
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07745 Jena
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
78052 Villingen Schwenning
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9500 Villach
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01099 Dresden
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08309 Eibenstock
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
06406 Bernburg
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
78713 Schramberg
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35578 Wetzlar
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09111 Chemnitz
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01069 Dresden
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28359 Bremen
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08056 Zwickau
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01109 Dresden
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99097 Erfurt
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
99097 Erfurt
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811 04 Bratislava
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
81243 Bratislava
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721 30 VASTERAS
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Beteiligung beendet
135 70 Stockholm
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431 35 Molndal
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Beteiligung beendet
431 53 Molndal
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
Beteiligung beendet
501 15 Boras
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151 87 Sodertalje
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02150 Espoo
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33720 Tampere
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
01510 Vantaa
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02150 Espoo
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90620 Oulu
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
3001 Leuven
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3001 Leuven
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8000 Brugge
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Beteiligung beendet
9700 Oudenaarde
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1130 Bruxelles / Brussel
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1030 Bruxelles / Brussel
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
20127 Milano
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40125 Bologna
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
35122 Padova
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
20133 Milano
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
40126 Bologna
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Beteiligung beendet
67051 Avezzano Aq
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66030 Poggiofiorito
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
67100 L Aquila
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48140 Igorre
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50197 Zaragoza
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20200 Beasain
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
20200 Beasain
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28006 Madrid
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20500 Mondragon
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28919 Leganes Madrid
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
13071 Ciudad Real
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28903 Getafe (Madrid)
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Beteiligung beendet
20560 Onati
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
6711 GG Ede
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
2645 MD Delfgauw
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
2628 CN Delft
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6534 AB Nijmegen
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5656 AE Eindhoven
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34445 ISTANBUL
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34746 Istanbul
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
81040 Istanbul
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34912 Istanbul
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1000 Ljubljana
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1000 Ljubljana
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70013 Irakleio
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92190 MEUDON
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91140 Villebon Sur Yvette
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69622 Villeurbanne Cedex
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91767 Palaiseau Cedex
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2800 Mechelen
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6802 CC Arnhem
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501 15 Boras
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59510 Tekirdag
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20560 Onati
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
69007 Lyon
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
3520 Zonhoven
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).