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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Europäisches Patentamt führt elektronische Datenspeicherung ein

Das Europäische Patentamt (EPA) hat einen Beschluß über die Durchführung und Nutzung von PHOENIX, eines elektronischen Ablagesystems zur Erstellung, Wartung und Verarbeitung von Dateien in elektronischer Form, gefaßt. Dies wird größere Effizienz bei der Speicherung und Einsic...

Das Europäische Patentamt (EPA) hat einen Beschluß über die Durchführung und Nutzung von PHOENIX, eines elektronischen Ablagesystems zur Erstellung, Wartung und Verarbeitung von Dateien in elektronischer Form, gefaßt. Dies wird größere Effizienz bei der Speicherung und Einsicht von Dateien gewährleisten. Von nun an können Benutzer, die Dateien einsehen möchten, Ausdrucke der elektronischen Datei erhalten und außerdem werden beglaubigte Abschriften von Patentanträgen aus den elektronischen Ablagen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden PHOENIX-Arbeitsplatzrechner für Benutzer bereitgestellt, die die Dateien selbst einsehen möchten. Es werden jedoch weiterhin Dateien in ihrem Originalformat zur Einsicht bereitstehen, die nicht gescannt werden können und daher nicht in elektronisches Format übertragbar sind. Das EPA wird elektronische Ablagen in zwei verschiedenen Medien für den gesamten Zeitraum speichern, der auf Grund seiner Regeln vorgeschrieben ist. Darüber hinaus plant das Amt gegenwärtig keine Beendigung der Ablage von eingereichten Originaldokumenten und wird diese bis auf weiteres aufbewahren. Es ist wichtig zu vermerken, daß die Erfordernis zur Aufbewahrung europäischer Patentanmeldungen, internationaler Anmeldungen und nachfolgender Dokumente in drei Ausfertigungen unverändert bleibt.