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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Technische Berichte im Bereich allgemeine Produktsicherheit

Die Europäische Kommission, GD XXIV, hat einen Aufruf zur Interessenbekundung hinsichtlich der Erstellung technischer Berichte für die Kommission im Bereich Allgemeine Produktsicherheit bekanntgemacht. Dies dient der Durchführung der Vorschriften von Artikel 7 der Richtlinie ...

Die Europäische Kommission, GD XXIV, hat einen Aufruf zur Interessenbekundung hinsichtlich der Erstellung technischer Berichte für die Kommission im Bereich Allgemeine Produktsicherheit bekanntgemacht. Dies dient der Durchführung der Vorschriften von Artikel 7 der Richtlinie 92/59/EWG für Allgemeine Produktsicherheit, die vorsieht, dass die Kommission entscheidet, ob die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinie betreffend unsichere Konsumgüter durchgeführten Massnahmen gerechtfertigt sind. Die Kommission benötigt diese technischen Berichte auch, um über die Art der Risiken entscheiden, die im Kontext des in Artikel 8 der Richtlinie vorgesehenen Systems für raschen Austausch festgestellt werden. Es wird Unterstützung benötigt für alle Arten von Nichtlebensmittel-Konsumgütern, darunter Spielzeuge, Kleidung und Aerosole. Der vorliegende Aufruf zur Interessenbekundung ist für 3 Jahre gültig. Weitere Informationen erteilt: Europäische Kommission GD XXIV - Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz rue Belliard 232 B-1040 Brussels Tel. +32-2-2952528; Fax +32-2-2991858.