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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Parlament berichtet über vorgeschlagene Regeln für die Teilnahme am Fünften FTE-Rahmenprogramm

Das Europäische Parlament hat auf seiner Vollversammlung am 28. Mai 1998 in Brüssel einen Bericht über die Vorschläge der Kommission für die Regeln zur Teilnahme und Verbreitung der Forschungsergebnisse im Rahmen des bevorstehenden Fünften Rahmenprogramms angenommen. Diese Reg...

Das Europäische Parlament hat auf seiner Vollversammlung am 28. Mai 1998 in Brüssel einen Bericht über die Vorschläge der Kommission für die Regeln zur Teilnahme und Verbreitung der Forschungsergebnisse im Rahmen des bevorstehenden Fünften Rahmenprogramms angenommen. Diese Regeln würden für alle Teilnehmer - Unternehmen, Universitäten und Forschungszentren - gelten und gewährleisten, daß alle spezifischen Programme auf der gleichen Basis durchgeführt werden. Die Regeln über die Verbreitung der Forschungsergebnisse legten die Bedingungen fest, unter denen Forschungsergebnisse von den Teilnehmern genutzt werden können, ein bedeutender Aspekt bezüglich Mehrpartnervorhaben mit EU-Förderung, die unter den Rechtssystemen verschiedener Länder durchgeführt werden. Unter den Änderungen durch das Parlament fordert der Bericht die vermehrte Verwendung neuer Technologien, wie des WWW, um die Verbreitung von Information und das Wissen über die Tätigkeiten des Programms, insbesondere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zu verbessern. Neben der traditionellen Bekanntmachung im Amtsblatt wünscht das EP die elektronische Bekanntmachung aller Aufforderungen bzw. Ausschreibungen, wobei ausführliche Informationen über die Teilnahmemöglichkeiten in allen Sprachen der Gemeinschaft ebenfalls elektronisch bekanntgemacht werden sollten. Eine weitere Änderung hat die Verringerung von Betrug bezüglich der für Forschungsvorhaben von der EU bereitgestellten Mittel und die Entwicklung von Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU zum Ziel. Das Parlament hat erkannt, daß im schnellfließenden Umfeld einiger Hochtechnologiebereiche Pläne für die Verbreitung der Forschungsergebnisse, die bei der Vorlage von Projektvorschlägen aufgestellt wurden, im Lauf des Projekts eventuell geändert werden müssen. Nach Angaben des Parlaments muß dieser Faktor in die für jedes Vorhaben festgelegten "technologischen Umsetzungspläne" integriert werden. Als Hilfe bei der Verbreitung dieser Ergebnisse sind auch elektronische Medien anzuwenden. Das Parlament verlangt die Festlegung eines Mindestzeitraums von vier Monaten zwischen Einreichung der Vorschläge bei der Kommission und Entscheidungen über ihre Förderfähigkeit. Es fordert Maßnahmen, um die für Vertragsverhandlungen mit erfolgreichen Bietern aufgewendete Zeit zu verkürzen, und schlägt eine Frist vor, nach deren Ablauf Partner eines Konsortiums, die untereinander keine Einigung erreichen können, ihre Förderung verlieren und sich im Rahmen der nächsten Aufforderung bzw. Ausschreibung neu bewerben müssen. Abschließend fordert das Parlament die Kommission auf, allen nicht erfolgreichen Bewerbern schriftliche detaillierte Begründungen zu liefern. Die Forschungsminister der EU werden die Vorschläge auf ihrer Tagung am 22. Juni 1998 erörtern mit dem Ziel, sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einigen. Diese Regeln stellen ein Schlüsselelement der Gesetzgebung über das Fünfte Rahmenprogramm dar, ziehen aber weniger Aufmerksamkeit auf sich als die Diskussionen über die wissenschaftlichen Prioritäten und Zielsetzungen, und sollten im Herbst 1998 offiziell verabschiedet werden.

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