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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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WSA Stellungnahme zu Teilnahme- und Verbreitungsregeln

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß, der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und andere Interessen in den Europäischen Gemeinschaften vertritt, verabschiedete unlängst eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Kommission in Bezug auf die Teilnahme und Verbreitung von Forschungsergebniss...

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß, der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und andere Interessen in den Europäischen Gemeinschaften vertritt, verabschiedete unlängst eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Kommission in Bezug auf die Teilnahme und Verbreitung von Forschungsergebnissen des Fünften FuE Rahmenprogramms. Der Ausschuß wies in seiner Stellungnahme auf die vier wichtigsten Erfordernisse hin. Dazu gehört die Notwendigkeit, bei der Festlegung von Teilnahme- und Verbreitungsregeln motivierend zu wirken sowie die Notwendigkeit der Konsistenz zwischen dem vom Programm verfolgten neuen Ansatz und den politischen Prioritäten der Gemeinschaft auf anderen Gebieten. Darüber hinaus unterstrich der Ausschuß die Bedeutung der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von Europas Industrie sowie der Reformation der Verfahrensweisen für die Zuweisung von Fördermitteln der Gemeinschaft für Forschungsprojekte. Als praktische Maßnahme fordert der Ausschuß die Erstellung einer Zusammenfassung aller neuen Regeln und der Philosophie des neuen Programms, und diese Zusammenfassung den Teilnehmern weithin zugänglich zu machen. Des Weiteren verlangt der Ausschuß einheitliche Bedingungen für die Teilnahme an allen Arten von Maßnahmen, die Erweiterung und Klärung bestimmter Definitionen sowie besseren Zugang für KMU zu den verfügbaren Mitteln. Die spezifischen Probleme, denen KMU ausgesetzt sind, ergeben sich nach Meinung des Ausschusses aus der Tatsache, daß die vorgeschlagenen Regeln sich auf Definitionen stützen, denen es an Präzision mangelt. Man ist der Ansicht, daß die Vorschläge ergänzende Maßnahmen umfassen sollten, die folgende Voraussetzungen erfüllen: - Festlegung von Regeln, die Zugang zu zwischengeschalteten Stellen geben, welche Unternehmen als technologische Vermittler" zur Seite stehen und bei der Identifizierung und Formulierung der Erfordernisse von KMU helfen; - Organen, deren Aktivitäten auf KMU und die Handwerksbranchen ausgerichtet sind, zu erlauben, daß sie FuE Projekte vorschlagen und managen, die speziell auf derartige Unternehmen zugeschnitten sind; - Stärkung der beratenden und flankierenden Rolle von Informationsnetzen in diesem Bereich, insbesondere, um KMU dabei zu helfen, ihr echtes Interesse an der Teilnahme an gemeinschaftlichen FuE Aktionen zu identifizieren. Die Stellungnahme weist auf die Bedeutung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Politiken der EU hin, insbesondere in Bezug auf Beschäftigung und Kohäsion. Es wird betont, daß die Managementvorschriften und die vorgesehenen Teilnahme- und Verbreitungsregeln nicht im Widerspruch zu diesen Politiken stehen dürfen, und es wird bedauert, daß derartige Kriterien bei der Auswahl von Projekten nicht angewandt bzw. nicht gründlicher untersucht werden. Die Frage der Komplementarität zwischen dem Programm und anderen einzelstaatlichen und regionalen Initiativen wird ebenfalls angeschnitten. In diesem Zusammenhang befürwortet der Ausschuß stärkere Koordination mit anderen Gemeinschaftsprogrammen, Integration von Informations- und Beratungsnetzen sowie aktive Förderung der Verbreitung von Technologie. Im Hinblick auf die Frage der internationalen Wettbewerbsfähigkeit weist der Ausschuß darauf hin, daß dieser Faktor bei allen Überlegungen und Vorschlägen über technologische und wirtschaftliche Entwicklung voll in Betracht gezogen werden muß. Man ist der Meinung, daß die praktischen Einzelheiten klarer formuliert werden müssen, durch: - Darlegung der Prinzipien, nach denen die verfügbaren Ressourcen auf die Prioritäten der EU konzentriert werden; - Verstärkung der Flexibilität innerhalb des gesetzlichen Rahmens des Programms; - bevorzugte Behandlung der Wettbewerbsfähigkeit bei allen Empfehlungen für neue Ansätze zur Umsetzung des Programms. Der letzte vom Ausschuß erwähnte Punkt bezieht sich auf die Vereinfachung von Verfahrensweisen unter dem Programm. Insbesondere wird zu Folgendem geraten: - Dezentralisierung der Verfahrensweisen für die Vorauswahlmethoden durch Hinzufügen von Elementen wie u.a. einzelstaatliche Informationsstellen sowie die Vorprüfung von Projektvorschlägen; - Einrichtung eines ständigen Mechanismus für Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen, um die präzisen Forschungsprioritäten zu ermitteln und dafür zu sorgen, daß die Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen die richtigen Zielgruppen erreichen; - formelle Aufnahme in die Teilnahmeregeln eines Systems zur fachmännischen Beurteilung. Ferner hebt der Ausschuß die Notwendigkeit der Koordination mit einzelstaatlichen Vorschriften hervor. Er hat im Übrigen neulich auf Eigeninitiative eine spezifische Stellungnahme über die Bereitstellung eines weit gesteckten Informations- und Nutzungsnetzes im Einklang mit allen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Vorschriften verabschiedet.

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