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Erklärung über globalen elektronischen Handel

Während der zweiten Sitzung ihrer Ministerkonferenz vom 18. bis 20. Mai 1998 in Genf, Schweiz, verabschiedete die Welthandelsorganisation (WTO) eine Erklärung über globalen elektronischen Handel. Dies folgt der EU-Forderung nach einer WTO-Debatte über die Beseitigung der Hinde...

Während der zweiten Sitzung ihrer Ministerkonferenz vom 18. bis 20. Mai 1998 in Genf, Schweiz, verabschiedete die Welthandelsorganisation (WTO) eine Erklärung über globalen elektronischen Handel. Dies folgt der EU-Forderung nach einer WTO-Debatte über die Beseitigung der Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr und die Aufstellung einer Reihe von grundlegenden Prinzipien, um die Transparenz und die Rechtssicherheit in diesem Bereich zu verbessern. Der Generalrat der WTO hat sich daher verpflichtet, bis zu seiner nächsten Sondersitzung ein umfassendes Arbeitsprogramm aufzustellen, das alle handelsbezogenen Fragen in bezug auf den globalen elektronischen Geschäftsverkehr untersucht. Der Generalrat wird einen Arbeitsbericht über dieses Arbeitsprogramm erstellen und während der nächsten Sitzung Empfehlungen für Maßnahmen vorlegen. Es wird anerkannt, daß in anderen internationalen Foren Arbeiten über dieses Thema erfolgen und daß Mitglieder ihre derzeitige Praxis, keinen Zoll auf elektronische Übertragungen zu erheben, weiterführen werden. Diese Erklärung wird während der nächsten Sitzung überprüft werden, wobei man die Fortschritte am Arbeitsprogramm berücksichtigen wird.

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